Hallo,
die Steuer beim H-Kennzeichen ist, wie Peter richtig bemerkt hat, ein Pauschalbetrag.
Beim Landratsamt, hier Kreis Bergstraße, ist folgendes zu lesen:
Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
Dann gibt es noch ein rotes (07er) Kennzeichen (das rote (06) Kennzeichen ist für Werkstätten usw.). Auch hier ist die Besteuerung die gleiche wie beim H-Kennzeichen.
Kfz-Kennzeichen: Rotes 07er (Oldtimer)
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in den meisten Bundesländern Besitzstandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.
Was die Versicherung angeht, ist eine Oldtimer-Versicherung günstiger als eine normale Versicherung, da man davon ausgeht (und auch von den Versicherern so gefordert), dass diese Fahrzeuge nicht im Alltag benutzt werden, bzw. nicht als Hauptfahrzeug in Nutzung ist. Dahingehend werden von den Versicherern auch Auflagen gemacht. Um wieviel günstiger eine solche Versicherung ist, lässt sich pauschal nicht sagen, da es von Versicherung zu Versicherung andere Regelungen und Prämien gibt. Im Prinzip ist es eigentlich egal, denn die Prämie wird so oder so nach der Leistung des Fahrzeuges berechnet und ich zahle für meinen 25 PS (18 kW) Schlepper so um die 40.- €. Soviel günstiger kann eine Oldtimer-Versicherung in dieser Klasse nicht sein. Die magische Grenze liegt hierbei, glaube ich, so um die 60 PS ...
Für H-Kennzeichen werden auch verschiedene Auflagen gemacht, so ist meines Wissens das Mitführen von Anhängern nicht gestattet, es sei denn das Gespann bildet eine unlösbare Einheit und wurde vom Hersteller original so ausgeliefert, z. B. Kleintransporter mit Sattelauflieger, die es früher mal gab und damals mit Führerschein Klasse 3 gefahren werden durften. Diese Gespanne hatten ein zul. GG von 12 Tonnen, wobei der Sattelauflieger nochmals mit einer Anhängerkupplung versehen war.
Ich hoffe hiermit etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben.
Was ich mich aber noch frage ist, wie sieht es aus, wenn ich meinen Schlepper als Privatmann ohne Landwirtschaft zulasse. Ein grünes Nummernschild gibt es ja für mich nicht. Darf ich dann mit meinem Schlepper trotzdem auf Wegen fahren, die nur für LoF-Fahrzeuge freigegeben sind? Im Prinzip ändert sich am Fahrzeug nichts, es bleibt ja immer noch ein landwirtschaftliches Fahrzeug.
Gruß ... Rudi ...