Autor: kokett Thema: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013  (Gelesen 10864 mal)

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline kokett

  • Administrator
  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 748
    •  
Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« am: 04.12.2012, 18:31:34 »
Hallo,

interessant für mich, sowie bestimmt einige andere jüngere Autofahrer, ist die Neuregelung der Anhängelast:

Zitat
Die „Anhängerregelung“ wird wesentlich vereinfacht. Ab 19.01.2013 wird beim Mitführen eines Anhängers auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: Bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Über 3.500 kg bis 4.250 kg ist eine Fahrerschulung zu absolvieren,
die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert ist (§ 6a FeV).
MfG Florian

Offline Catweazle

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 1027
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #1 am: 04.12.2012, 23:15:57 »
na Toll dann darf mein Schatz jetzt mit ihrem Golf Cabrio nen Autotrailer Ziehen und mit dem T4 darf sie es nicht oder wie Versteh ich das jetzt??
Hui Wäller allemol

gruß Danny

Offline kokett

  • Administrator
  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 748
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #2 am: 04.12.2012, 23:43:25 »
Abend,

wenn das Cabrio laut KFZ-Schein das zulässt... Eher unwahrscheinlich. Es ist einfach eine Vereinfachung. Man muss nur noch auf die Daten im KFZ-Schein achten und das zul. GG nicht überschreiten. Finde ich persönlich viel besser und einfacher als die jetzige Regelung.
MfG Florian

Offline Catweazle

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 1027
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #3 am: 05.12.2012, 06:59:52 »
das ist es ja Kokett...

das was im Schein steht ..

dann darf sie meinen Bus nur leer fahren und ans Cabrio nen 1000 Kg Schweren Anhänger hängen..

(das Cabrio hat MAX 1000 Kg Anhängelast eingetragen..)

der Bus hat selbst schon 3500Kg zulässiges gesamtgewicht.. :-\

bei der Tatsächlichen Gesamtmasse wäre es so das der Bus das gleiche Gewicht hat (leer) wie das Cabrio  ca 1500 Kg und der Bus darf 2,5Tonnen ziehen..

um auf 3,5T Gesamtmasse zu kommen kann sie den 600 Kg Schweren Autotrailer und ihren 900 Kg Schweren  2F1 drauf stellen.. :) und hätte noch Platz bis 3,5 T

dann dürfte sie sogar unsere Emma auf nem Autotrailer hinterher ziehen :)

da wäre die Tatsächliche Gesamtmasse des Zuges sinnvoller denk ich..
« Letzte Änderung: 05.12.2012, 07:07:43 von Catweazle »
Hui Wäller allemol

gruß Danny

Offline kokett

  • Administrator
  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 748
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #4 am: 05.12.2012, 07:07:33 »
Morgen,

vorher hätte sie max. 750kg anhängen dürfen und an den bus genauso wie jetzt auch nichts. Einen 1250Kg Anhänger durfte man anhängen wenn das Leergewicht des Zugfahrzeuges über 1250kg lag und und beide zul. GGe nicht über 3500Kg waren. Da ist die neue Regelung doch einfacher. Vor allem gibt es doch einige PKW die nur ganz knapp ein Leergewicht unter 1250Kg haben aber theoretisch einen gebremsten 1250Kg-Anhänger ziehen können / dürfen. Das man mit einem PKW-Führerschein keinen 7,5to mehr fahren darf ist für mich nicht so tragisch. Die meisten können das wohl eh nicht richtig. Wenn sie an den Bus noch einen 750Kg Anhänger hängen möchte ist jetzt auch nur eine Fahrt nötig und nicht nochmal extra Theorie. Aus meiner Sicht hat sich zumindest nichts verschlechtert...
MfG Florian

Offline Catweazle

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 1027
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #5 am: 05.12.2012, 07:10:14 »
Das Stimmt..

vorher hatte man halt den Vorteil das selbst die Grünen bei diesem Anhänger Wirrwar nicht Durchgeblickt haben.. ;D
Hui Wäller allemol

gruß Danny

Offline NicNic

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 2180
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #6 am: 05.12.2012, 07:10:37 »
Hallo Florian
Ich möchte keinem zu nahe treten, bin aber der Meinung das die Regelung mit
einer Fahrerschulung bei so einigen Fahrern nicht das Schlechteste währe.

Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, es würde in den meisten Fällen
ja schon eine Unterweisung bei der Schulung zu der Klasse  B reichen.

Offline kokett

  • Administrator
  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 748
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #7 am: 05.12.2012, 07:13:40 »
Hallo Florian
Ich möchte keinem zu nahe treten, bin aber der Meinung das die Regelung mit
einer Fahrerschulung bei so einigen Fahrern nicht das Schlechteste währe.

Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, es würde in den meisten Fällen
ja schon eine Unterweisung bei der Schulung zu der Klasse  B reichen.

Rückwärtsfahren sollte geübt werden :-) Wie oft saß ich schon auf dem Beifahrersitz und musste das Lenken übernehmen obwohl ich selbst mit dem Auto noch nie einen Anhänger gedrückt habe. Aber die Erfahrung kommt wohl durch das Treckerfahren und wenn man dem Fahrer in 2 Sätzen erklärt wie es funktioniert können die meisten es auch schnell.
MfG Florian

Offline Catweazle

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 1027
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #8 am: 05.12.2012, 07:15:43 »
Anna hat es mit dem Bus gelernt..

ich hab mich daneben gesetzt und hab ihr gesagt wie sie lenken soll...

ich hab es damals noch in der Werkstatt gelernt weil ich unfallfahrzeuge geholt hab oder liegengebliebene Autos.. da musste man zu den Unmöglichsten Ecken Rückwärts mit dem 6m Langen Autotrailer ;D
Hui Wäller allemol

gruß Danny

Offline kokett

  • Administrator
  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 748
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #9 am: 05.12.2012, 07:18:30 »
Wobei die großen Anhänger eher leichter zu fahren sind finde ich. Die kleinen sind schwieriger zu sehen und wenn sie mal zu stark einschlagen... Manche haben diese 400KG Minianhänger aus dem Baumarkt, die sieht man bei manchen Autos nichtmal im Rückblick.

Gut finde ich auch immer die Verwechslung von Ein-Achser, Doppelachse und Zwei-Achser. Da wird dann behauptet man müsse bei einem Doppelachser andersherum einschlagen...
MfG Florian

Offline Catweazle

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 1027
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #10 am: 05.12.2012, 07:24:56 »
Ja das gibt es schon spezialisten bei..

ich hab für meinen Kastenanhänger auch extra Begrenzungsleuchten geholt weil man ihn sonst nicht wirklich ausmachen konnte hinter dem Bus..

mit den Begrenzungslämpchen geht es aber wesentlich besser...

es kommt sehr auf die Deichsellänge an.. je länger die deichsel desto ruhiger verhält er sich beim rangieren..

diese kleinen Schubkarren die man im Baumarkt kaufen kann siehste nich und wenn du die zu gesicht bekommst ist es zu spät ;D
Hui Wäller allemol

gruß Danny

Offline NicNic

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 2180
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #11 am: 05.12.2012, 07:25:15 »
Wer es den Neulingen beibringt ist mir ja auch egal,
nur in so einigen Fällen ist es nur Geldschneiderei der Fahrschulen!!
Durch den Gesetzgeber gestützt.
Mein Sohn hat die Klasse T gemacht, danach den BE.
Der E in diesem Zusammenhang hat ca. 450€ extra gekostet und
hätte wohl nicht nötig getan.
In der Prüfung zu T müssen sie ja auch mit dem Zweiachser rückwärts fahren!

Offline Catweazle

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 1027
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #12 am: 05.12.2012, 07:27:45 »
und ich finde das rückwärts fahren mit dem trecker und nem 2 Achser schwiriger als mim LKW

beim LKW ist die Anhängerkupplung ne ecke hinter der achse.. da kann man besser rangieren
Hui Wäller allemol

gruß Danny

Offline kokett

  • Administrator
  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 748
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #13 am: 05.12.2012, 07:36:05 »
und ich finde das rückwärts fahren mit dem trecker und nem 2 Achser schwiriger als mim LKW

beim LKW ist die Anhängerkupplung ne ecke hinter der achse.. da kann man besser rangieren

Da geb ich dir völlig Recht. Mit unserem Traktor und  dem 2-Achser kann ich eigentlich nur mit viel Gefühl geradeaus rückwärtsfahren. Wenn der Anhänger einschlägt dauert es viel zu lange bis die Hinterachse und damit die Deichsel sich bewegt wenn man lenkt. Manchmal wünsche ich mir da eher einen 1-Achser...

Diesen Sommer hatte ich einen Doppelachser, Ladefläche 3,8 x 1,8m² und 2m Planenhöhe, ca 2,5m Gesamthöhe. Rangieren wunderbar nur das man nicht sehen konnte was hinter dem Anhänger ist. Also ohne das jemand einweist unmöglich.
« Letzte Änderung: 05.12.2012, 07:42:19 von kokett »
MfG Florian

Offline Vier.P.eins

  • > 100 Beiträge
  • ***
  • Beiträge: 129
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #14 am: 05.12.2012, 08:34:02 »
Zitat
Mein Sohn hat die Klasse T gemacht, danach den BE.
Der E in diesem Zusammenhang hat ca. 450€ extra gekostet und
hätte wohl nicht nötig getan.
Da gebe ich dir recht. Mir ging es damals ähnlich. Habe mit 16 Klasse T gemacht. Natürlich mit einem 2 Achser das ganze Programm rückwärts. Behaupte alle Jungs, die diesen Schein absolvieren und vom Land kommen sollten doch wohl in der Lage sein auch mit einem einfachen Einachser umzugehen.Habe damals mit Prüfer und Fahrlehrer mal drüber diskutiert. (Nach bestandener Prüfung natürlich  ;) ) Argumente von denen sind die hohen Geschwindigkeiten.
Aber mir geht es genauso wenn ich mit Muttern untewegs bin, die quasi alles nach der alten Regelung fahren darf, wird beim Einparken grundsätzlich getauscht. Wer prüft euch ??? Ist das fair, dass die alte Generation soviel fahren darf, obwohl bei manchen der Schein in den ganzen Jahren nur zum Autofahren benutzt wurde?
Aber das Führerscheinthema ist und bleibt wohl eine sehr komplizierte Angelegenheit  :(
Ich bin echt am überlegen, ob ich nicht noch den ganz großen Schein hinterher mache. Dann hat sich das Anhängerproblem zumindestens erledigt.
Lg. Florian
Was hat Restaurieren mit Mathematik zu tun?
Man muss immer mit dem Schlimmsten rechnen!

Offline Catweazle

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 1027
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #15 am: 05.12.2012, 11:02:18 »
Anna will definitiv keinen Anhängerschein oder der glcihen machen..

also werde ich wohl in zukunft alleine fahen müssen.. und wenn die Strecke noch so weit ist.. :-\
Hui Wäller allemol

gruß Danny

Offline Karl-Ernst

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 3045
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #16 am: 08.12.2012, 18:28:56 »
Da hab ich ja dann richtig Glück mit meiner alten Klasse 2.
Muß nur ab 50 an die regelmäßige Gesundheitsprüfung denken.

@ Ulli
Wir bei der Klasse T eigentlich auch ab einem bestimmten Alter eine Gesundheitsprüfung oder ähnliches durchgeführt/gefordert?
Mit freundlichen MAN-Gruß

Karl-Ernst

Offline Catweazle

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 1027
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #17 am: 08.12.2012, 19:39:34 »
weiß zufällig jemand was dieser Kurs oder lehrgang oder wie immer das heißt für den größeren anhänger für anna kostet und ob man das beim TÜV oder in ner Fahrschule machen muss??
Hui Wäller allemol

gruß Danny

Offline man leo

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 3420
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #18 am: 08.12.2012, 20:51:41 »
Da wird sie wohl in die Fahrschule müssen.
Ganz billig ist der nicht, es kommt auf die Fahrschule an und wie viel Stunden sie braucht ich würde einfach unverbindlich fragen.
Üben kann sie ja vorher zu Hause mit dir.
Gruß
MAN Leo

Offline NicNic

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 2180
    •  
Re: Führerschein Klasse B - Anhänger ab 19.01.2013
« Antwort #19 am: 08.12.2012, 23:43:09 »
Hallo Karl Ernst
Bei der Klasse T ist mir nichts bekannt, mein Vater brauchte noch nicht zur Nachschulung.