Autor: BulliBaer Thema: Kurzzeit-Kennzeichen  (Gelesen 2429 mal)

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Offline BulliBaer

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Kurzzeit-Kennzeichen
« am: 19.08.2012, 11:02:53 »
Hallo,

am Wochenende will ich mit meinem Schlepper einem ca. 50 km entfernten Schleppertreffen fahren. Da der Schlepper nicht zugelassen ist, bin ich bisher immer mit einem 6 KM-Schild gefahren. Das geht hier im Ort ohne Probleme, da meist keine öffentlichen Straßen benutzt wurden. Auf der Strecke zum Treffen allerdings werde ich mich viel im öffentlichen Verkehrsraum bewegen und hab mir gedacht, ein Kurzzeitkennzeichen könnte mir helfen. Jetzt habe ich aber gelesen, dass man ein KzKz nur für Fahrten zur HU, zu Probe- oder Überführungsfahrten verwenden darf. Hat jemand von Euch vielleicht hier schon Erfahrungen gesammmelt, ob das Ganze so richtig ist ??? Wenn ja, dann könnte ich mir die Kosten sparen und den Schlepper auf einem Tieflader hinbringen. Dies wäre allerdings etwas umständlich, weil ich dann mehrfach fahren müsste ...

Gruß ... Rudi ...
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Offline Lef.

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Re: Kurzzeit-Kennzeichen
« Antwort #1 am: 19.08.2012, 11:18:32 »
Hallo Rudi,
ich hatte meine MAN letztes Jahr mit Kurzzeitkennzeichen zum Kiekeberg-Treffen bestückt.

Mir wurde nichts von einer Nutzungsbeschränkung gesagt.
Das Fahrzeug muß in einem verkehrssicheren Zustand sein.

Ob eine 50km-Strecke noch als Probefahrt durchgeht? ich weiß nicht, warum eigentlich nicht.

Gruß
Jörg


Offline BulliBaer

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Re: Kurzzeit-Kennzeichen
« Antwort #2 am: 19.08.2012, 11:22:11 »
eine 50 km-Fahrt werde ich schlecht als Probefahrt deklarieren können ...  ;) ... aber vielleicht als Überführungsfahrt zum Verkauf des Schleppers ... und da ich keinen Käufer gefunden habe, muss er ja auch wieder zurück ... ;) ...

Gruß ... Rudi ...
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Offline 4K1-BH

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Re: Kurzzeit-Kennzeichen
« Antwort #3 am: 19.08.2012, 20:02:16 »
Hi rudi,
nicht Probefahrt, sondern Prüfungsfahrt! Prüfungsfahrt nach Instandsetzung.
Viele Grüsse aus dem bay. Spessart
Bernd