Autor: BulliBaer Thema: Ummeldung eines Kennzeichen auf neues Fahrzeug  (Gelesen 3686 mal)

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Offline BulliBaer

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Ummeldung eines Kennzeichen auf neues Fahrzeug
« am: 30.07.2014, 16:08:18 »
Hallo,

hat zwar nix mit meinem MAN zu tun, aber die Frage stellt sich mir dennoch:

Ich musste mir ein neues Auto kaufen, weil an meinem alten Reparaturen anfielen, die mir für ein Fahrzeug mit fast 250 000 km zu teuer werden (knapp 2500.- €). Nun muss ich den alten abmelden und den neuen mit dem gleichen Kennzeichen versehen, anmelden. Das Problem ist aber, dass ich mit dem alten Auto zur Zulassungstelle muss (mit ÖPNV wäre das eine Tagesreise). Kann ich nun mit dem alten/neuen Kennzeichen nun auch wieder zurück fahren, obwohl dieses dann auf das neue Fahrzeug umgeschrieben wurde? Müsste doch eigentlich möglich sein, da das alte Fahrzeug bis zum Tag der Ummeldung versteuert und versichert ist? Kennt sich jemand in der Richtung aus, denn ich möchte ungern noch ein weiteres Kurzeitkennzeichen auf meiner Schrotthalde deponieren ;) ..

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar .. ;) ..

Gruß .. Rudi ..
wenn Du auf die Schnauze fällst, so ist das nur ein Grund aufzustehen.

alte Gefährten in meinem Besitz:
MAN 2L4 - Bj. 1961
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Offline NicNic

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Re: Ummeldung eines Kennzeichen auf neues Fahrzeug
« Antwort #1 am: 30.07.2014, 16:18:41 »
Hallo Rudi
Bei uns in S.H.ist es so geregelt, das Du mit der Deckungskarte das neue Kfz ohne Kennzeichen auf direkten Weg
zur Zulassung fahren darfst.
Das kannst Du aber bei deinem Versicherungsvertreter in Erfahrung bringen.

Offline BulliBaer

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Re: Ummeldung eines Kennzeichen auf neues Fahrzeug
« Antwort #2 am: 30.07.2014, 16:22:06 »
Hallo Ulli,

den habe ich schon gefragt, der hat aber da auch keine Ahnung, zumal es ja keine Deckungskarten mehr gibt, nur noch die elektronischen EVB-Nummern .. ;-(

Gruß .. Rudi ..
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Offline NicNic

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Re: Ummeldung eines Kennzeichen auf neues Fahrzeug
« Antwort #3 am: 30.07.2014, 16:25:25 »
Hallo Rudi
Das ist das Gleiche.
Dann bleibt nur noch, die Jungs vom Trachtenverein (Rennleitung) zu fragen,
die sollten es wissen.

Offline BulliBaer

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Re: Ummeldung eines Kennzeichen auf neues Fahrzeug
« Antwort #4 am: 30.07.2014, 16:27:48 »
Richtig, hätte ich auch selbst drauf kommen können ..  :-[ .. Dann werde ich mal meinen guten Draht zum Verein spielen lassen .. ;) ..
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Offline m_driver

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Re: Ummeldung eines Kennzeichen auf neues Fahrzeug
« Antwort #5 am: 30.07.2014, 22:14:16 »
Hallo Rudi,

ich kenn das auch so, wie Ulli das beschreibt. Sieh mal hier:
http://www.t-online.de/wirtschaft/versicherungen/id_60207494/versicherungen-nicht-ohne-kennzeichen-zur-zulassungsstelle-bussgeld-droht-ebenfalls.html

Viele Versicherungen bieten bei uns auch kostenlos eine Kurzzeitzulassung an, das liegt am jeweiligen Verhandlungsgeschick...

VG,
Simon

Offline BulliBaer

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Re: Ummeldung eines Kennzeichen auf neues Fahrzeug
« Antwort #6 am: 31.07.2014, 00:19:58 »
Hallo,

das ist mir alles klar, aber es geht hier immer um eine3 Neuzulassung bzw. Wiederzulassung. Bei meiner Frage geht es aber darum, dass mein Focus ja zugelassen ist und ich diese Kennzeichen, was ja seit einiger Zeit geht, auf dem neuen Fahrzeug wieder verwenden will, also werden die Schilder ja nicht entstempelt sondern nur von einem Fahrzeug auf das andere montiert. Mir geht es darum, dass ich dass eine Fahrzeug abmelden und das andere zulassen will mit gleichem Kennzeichen. Aber irgendwie muss ich ja zur Zulassungsstelle kommen, die ca. 25 km von meinem Wohnort entfernt ist und von da wieder zurück. Das Problem ist aber, wenn ich mit dem neuen Fahrzeug hinfahre, ist dieses für die Hinfahrt nicht zugelassen, fahre ich mit dem Alten ist dieses für die Rückfahrt nicht zugelassen. Ich könnte ja auch mit dem ÖPNV fahren, aber von uns aus gibt es keine direkte Verbindung nach HP wo die Zulassungstelle ist und ich müsste fast 60 km Umweg mit denen fahren, was einer Tagesreise gleichkommt. Ich werde morgen früh mal die Rennleitung fragen, aber vielleicht bekomme ich auch ein rotes Kennzeichen vom Verkäufer, dass allerdings nicht immer frei ist, bzw. wenn alles nicht funzt muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und mir für die Rückfahrt ein Kurzzeitkennzeichen holen um auf der sicheren Seit zu sein. Eine EVB für dieses habe ich ja von der Versicherung bekommen ..

Gruß .. Rudi ..
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Offline Hawk

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Re: Ummeldung eines Kennzeichen auf neues Fahrzeug
« Antwort #7 am: 31.07.2014, 07:46:05 »
Ruf am besten bei der Zulassungstelle an.
Die sagen dir ob es geht oder nicht.
Wichtig ist halt das die Versicherung die Fahrt abdeckt.

Ich selber habe mir auch erst das Kennzeichen geholt und bin dann mit den ungestempelten Kennzeichen am Traktor, zum Tüv gefahren und dann wieder zur Zulassung.
MIAG LD20 BJ38
MAN --noch auf der Suche--

Offline Andy 4S2

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Re: Ummeldung eines Kennzeichen auf neues Fahrzeug
« Antwort #8 am: 31.07.2014, 07:46:28 »
Hallo Rudi,

für 25km würde ich niemanden fragen. Mit dem alten oder neuen hin mit den Kennzeichen und wieder zurück. Ma muss ja nicht gerade auffälliger fahren als sonst.  ;D Oder kontrollieren die bei euch da so oft?
Gruß Andy

Offline Erwin Benz

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Re: Ummeldung eines Kennzeichen auf neues Fahrzeug
« Antwort #9 am: 31.07.2014, 10:31:22 »
Hallo,
für die Rückfahrt mit dem abgemeldetem Kennzeichen bist du noch für den Rest des Tages versichert,weil die Versicherung ja tageweise abrechnet und der Abmeldetag der letzte versicherte Tag ist. Also keine Sorge einfach hinfahren und wieder zurück.Aber bitte mit dem neu zugelassenen Fahrzeug erst am nächsten Tag fahren ,weil das neue Fahrzeug erst am folg. Tag versichert ist.
Gruß Erwin

Offline BulliBaer

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Re: Ummeldung eines Kennzeichen auf neues Fahrzeug
« Antwort #10 am: 31.07.2014, 17:02:08 »
Hallo,

war heute den ganzen Tag unterwegs .. nicht nur für die Zulassung .. ;-) ..

Also, es ist so, dass man mit dem Fahrzeug ungestempelt wieder zurück fahren darf, allerdings auf dem direkten Weg ohne irgendwelche Umwege oder Aufenthalten. Bei mir war es ja weniger das Problem, dass ich keinen Stempel drauf hatte, der blieb ja drauf, weil ich das Kennzeichen ja auf dem neuen Fahrzeug verwendete.

@Erwin
das ist nicht ganz richtig, die Versicherung tritt in dem Moment in Kraft, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Dafür muss ich ja die EVB vorlegen. Das alte Fahrzeug ist trotz Abmeldung weiterhin versichert, die Versicherung läuft erst um 24:00 Uhr am Tage der Abmeldung ab. Das neue Fahrzeug darf ich also sofort fahren ..

Gruß .. Rudi ..
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