Autor: Lef. Thema: AS 440 A mit Bagger  (Gelesen 495011 mal)

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Offline Lef.

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #940 am: 27.02.2011, 21:45:33 »
Danny, die 650er Dragstar von Petra hatten wir neulich auch im Wohnzimmer.

Da haben wir einen Gepäckträger montiert.
Wenn der MAN bloß nicht so groß wäre.....

Ich glaube ich muß umziehen. In ein Haus mit befahrbarem Wohnzimmer. ;D

Simon, es ist schon hilfreich, wenn die Frau über eine hohe "Schmerzgrenze" verfügt.
Das sollte man bei der Partnerwahl gleich als Erstes checken.

Gruß
Jörg

Offline Lef.

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #941 am: 28.02.2011, 18:04:36 »
Moin,
es gibt Neuigkeiten wegen der Zulassung.

Da der Trecker seit mehr als 7 Jahren nicht angemeldet war, wird er nicht
mehr im Datenbestand der Verkehrsbehörden geführt.

Die Prozedur sieht also jetzt so aus:
Termin beim TÜV machen, Vollabnahme.
Mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle, die stellt dann die KFZ-Zulassungsbescheinigung I + II
aus. Das hieß früher Fahrzeugschein und Brief.

Gruß
Jörg

Offline M-verfahren

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #942 am: 01.03.2011, 05:52:26 »
Guten Morgen Jörg , na da erleichtert die Prozedur doch erheblich.Jetzt kannst Du zu einem Sachverständigen deines Vertrauens mit der Kopie eines alten Briefes und "schwupp" die Daten übertragen.
Sag mal die Dieselfiltereinsätze sind das IHC Filtereinsätze? Ich meine die Nummern noch zu kennen.
Gruss Jürgen.
Hab meiner Petra gestern den Vorschlag unterbreitet Ihre XJ und mein XS Gespann auch ins Wohnzimmer zu holen, ..war nicht so eine tolle Idee :-) ---
Gruß Jürgen

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Offline BulliBaer

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #943 am: 01.03.2011, 07:46:20 »
Hallo Jörg,

die Vollabnahme beim TÜV gibt es nicht mehr. Das wird in einer ganz normalen HU gemacht, nur wenn Du ein Oltimerkennzeichen beantragen willst, wird ein Oldtimergutachten erstellt, bei dem aber andere Kriterien herrschen als bei einer HU (weitgehender Originalzustand, Klasse usw.).

Gruß ... Rudi ...
wenn Du auf die Schnauze fällst, so ist das nur ein Grund aufzustehen.

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Offline Friedrich B45A

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #944 am: 01.03.2011, 08:43:13 »
Hallo Jorg
Da muß ich Rudi zustimmen da wir es schön öfters gemacht haben.
Gruß Friedrich

Offline BELA G.

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #945 am: 01.03.2011, 14:23:41 »
ich glaube ich mach mir auch einen schraubstock in mein zimmer ist eine gute idee
Gruß Béla

Offline man leo

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #946 am: 01.03.2011, 14:43:31 »
Da muss ich euch wieder sprechen. Ich war letztes Jahr mit meinem A25A auch beim TÜV und da wurde mir gesagt wenn der Schlepper
mehr als 7 Jahre abgemeldet ist müssen sie eine Vollabnahme durch führen. Und es wurde auch so gehandhabt.
Oder gibt es seit diesem Jahr andere Vorschriften ?
Gruß
MAN Leo

Offline Lef.

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #947 am: 01.03.2011, 15:44:03 »
Hallo,
ob nun Vollabnahme oder HU, wenn der MAN am Ende eines von beiden nicht besteht,
hätte ich schlechte Arbeit gemacht.

Ein Bekannter von mir ist Prüfer beim TÜV (kein "Baurat"), der sieht sich vorher alles einmal an.

Jürgen sehr aufmerksam. Die Filter sind mit der IHC-Teilenummer beschriftet.
Ein Treckerkollegen ist so etwas wie eine Niederlassung für die D-Serie. (@Stahllamelle im IHC-Forum)
Der hat mir auch die Dieselleitungen neu gemacht.

Gruß
Jörg

Offline Friedrich B45A

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #948 am: 01.03.2011, 16:33:45 »
Hallo man leo

Also wir lassen öfters Schlepper beim Tüv Nord machen natürlich mit Papiere, immer kein Problen auch wenn sie 10 Jahre abgemeldet waren.Ich brauchte noch nie eine Vollabname nur einfach Tüv.Das einzige was sie nicht machen und nach ihrer Ausage wenn andere Reifengrößen draufkommen oder sonstige Veränderungen muß die Dekra kommen.
Gruß Friedrich

Offline BulliBaer

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #949 am: 01.03.2011, 16:55:06 »
Hallo,
als ich damals meinen Bulli gekauft hatte, stand der auch schon mehr als 8 Jahre abgemeldet auf dem Hof des Verkäufers. Nachdem ich ihn retauriert hatte, wollte ich, wie mir damals bekannt war, wenn ein Fahrzeug mehr als 7 Jahre abgemeldet ist, eine Vollabnahme machen lassen, damit ich ihn wieder anmelden konnte. Der TÜV-Prüfer erklärte mir damals, dass es eine sogenannte Vollabnahme nicht mehr gibt, denn was dabei gemacht wurde, wird nun bei einer Hauptuntersuchung durchgeführt. Meines Erchtens auch logisch, denn eine Vollabnahme ist im Prinzip nichts anderes, als dass die technische Funktionsfähigkeit und die Sicherheit für das Führen im Straßenverkehr überprüft wird, also das Gleiche, was man auch bei einer HU macht. Der einzige Unterschied zu einer HU besteht bei der sogenannten Vollabnahme darin, dass man die Plakette nicht vom TÜV-Prüfer bekommt, sondern von der Zulassungsstelle bei der Anmeldung.

@Friedrich AS 430A

Eine Änderung am Fahrzeug, die in die Papiere eingetragen werden muss, macht bei uns auch der TÜV. Da muss nicht ein Prüfer der DEKRA die Abnahme machen. Dafür gibt es beim TÜV (hier: TÜV-Süd in Mannheim oder Heppenheim) spezielle Ingenieure, die nur solche Sachen machen. Dazu muss ich allerdings mit dem Fahrzeug zur Hauptstelle, die Zweigstelle des TÜV in Weinheim führt sowas nicht durch, da die Prüfer dort im Prinzip nur Aushilfen sind ...  ;D ...

Gruß ... Rudi ...
« Letzte Änderung: 01.03.2011, 17:00:01 von BulliBaer »
wenn Du auf die Schnauze fällst, so ist das nur ein Grund aufzustehen.

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Offline Friedrich B45A

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #950 am: 01.03.2011, 17:06:37 »
Hallo Rudi

Das wird schon so sein,nur unser Prüfer kommt immer zu uns daher weiß ich das.
Gruß Friedrich

Offline NicNic

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #951 am: 01.03.2011, 23:01:38 »

Hallo MANler

Es  gibt mal wieder einen unterschied zwischen Ost und West!
Im Osten liegt die Hoheit für Eintragungen /Erstellungen von Fahrzeugbriefen bei der Dekra,
im Westen beim Tüv !! (seit der Wiedervereinigung)

Eine Vollabnahme ist nur erforderlich wenn Papiere fehlen oder eine bauartliche Veränderung eingetragen werden muss.
(Eine Vollabnahme nach mereren abgemeldeten Jahren ist abgeschaft worden)(auch mit der Wiedervereinigung)

Gruß Nico & Ulli

Offline Lef.

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #952 am: 02.03.2011, 20:35:03 »
´nabend zusammen,
ich habe mich auf die Achsgabel gestürzt.
Die Achsbolzen hat hat in der Buchse ein Spiel von 0,2-0,25mm, läßt sich
also merklich bewegen.

Die Buchse sieht sehr gut aus, der Bolzen... siehe Foto.

AS 440 A mit Bagger - DSC00468.jpg

Muß ich da aktiv werden, oder ist das Spiel vertretbar?

Gruß
Jörg

Offline MAN-fantast

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #953 am: 02.03.2011, 21:16:53 »
Hallo Jörg,

der Achsbolzen sieht noch ganz zylindrisch aus (?)  In Deinem Fall würde ich einfach weiter fahren, - das Fett braucht ein gewisses Spiel ...

Gruss
Magne
Schönen MAN-Gruß aus Norwegen

Magne

Offline Lef.

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #954 am: 02.03.2011, 21:21:28 »
Hallo Magne,
die Bolzen sind zylindrisch.
Ich hatte auf diese Antwort gehofft, und werde die Teile wieder einbauen.

Vielen Dank
Jörg

Offline Lef.

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #955 am: 04.03.2011, 17:56:40 »
Hallo,

mir ist gerade eingefallen, daß ich keinen Zapfwellenschutz habe.

Ist der eigentlich Pflicht?
Wenn ja, suche ich so ein Teil. Das paßt besser als irgendein Universalteil.

Gruß
Jörg

Offline Karl-Ernst

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #956 am: 04.03.2011, 20:05:39 »
Der Zapfwellenschutz fehlt bei mir auch, ich denke allerdings nicht das man den zwingend für die Zulassung benötigt.
Wenn ich meine Anbauplatte für die Seilwinde drann habe am 35er, habe ich ja auch keinen Zapfwellenschutz dran, und war auch so schon beim TÜV.
Wenn du eine Bezugsquelle hast kannst du mich ja mal benachrichtigen, ansonsten werde ich beim Streiber auf dem Treffen mal danach suchen.
Da kann ich vermutlich sowieso dies mal eine etwas dickere Brieftasche mit hinnehmen wie sonst, da es ja bestimmt noch das eine oder andere Teil gibt was man so benötigt
Mit freundlichen MAN-Gruß

Karl-Ernst

Offline Lef.

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #957 am: 04.03.2011, 23:22:52 »
Hallo, ich hab da noch etwas Konkretes hinsichtlich Vollabnahme gefunden:

Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.

Das ist hier zu finden:
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/wiederzulassung-eines-fahrzeugs

Wer also bei nicht angemeldeten Hoftreckern das Erlöschen der Betriebserleubnis und eine Vollabnahme
 umgehen will, sollte ihn vorher kurz incl. HU anmelden.


Gruß
Jörg

Offline man leo

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #958 am: 05.03.2011, 09:57:09 »
Hallo,
so war es bei mir auch, ich hatte keine Veränderungen am A25A vorgenommen und hatte auch den alten Pappbrief  musste aber trotzdem eine Vollabnahme über ihn ergehen lassen.
Ich hatte mich nämlich  geärgert weil mich das ganze eine Schweine Summe gekostet hat so würde ich auch gerne mein Geld verdienen.
Gruß
MAN Leo

Offline Lef.

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Re:AS 440 A mit Bagger
« Antwort #959 am: 05.03.2011, 10:14:31 »
Hallo Leo,
kannst du sagen, was die Sache gekostet hat?

Für die Vollabnahme bei meinem Anhänger habe ich 50-60€ bezahlt.

Noch ´ne Frage:
Viele Schrauben haben Bleche als Sicherung.
Die meisten dieser Bleche sind unbrauchbar, kann ich ersatzweise Sprengringe verwenden?

Gruß
Jörg