Hallo Zusammen,
mein Führerscheinverständnis geht dahin, dass ich (Führerschein in BRD zwischen 1.4.1980 und 31.12.1988 gemacht) Zugfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und einachsige Anhänger bis zu dem 1,5 fachen des Zugfahrzeuges (nur Zugmasch, nicht Pkw) ziehen darf. Mein Traktor hat KEINE landwirtschaftliche Zulassung, lediglich bei landwirtschaftlicher Nutzung (Ballen vom Feld holen) greifen die landwirtschaftlichen Ausnahmen, 2Achs-Anhänger, ggfs auch 2 davon , max 25 Km/h.
Dies ist aber auch von Ort und Datum der Führerscheinprüfung abhängig. Kann bei Euch also anders sein.
In jedem Fall muss die Anhängerkupplung ein Prüfzeichen haben, im Brief eingetragen sein und die Typenschildangabe der Kupplung beachtet werden. Beim Traktor steht nicht zwingend das Anhängegewicht im Brief, aber immer die Prüfziffer. Hilft hier leider nicht weiter, da dass Schild unlesbar ist.
VG
Carsten