Autor: M.A.Ngönntsichjasonstnix Thema: Interessanter Artikel: Wenn's kracht mit grüner Nummer  (Gelesen 14078 mal)

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Offline M.A.Ngönntsichjasonstnix

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Re:Interessanter Artikel: Wenn's kracht mit grüner Nummer
« Antwort #20 am: 26.04.2010, 20:18:25 »
Nachtrag:

Ich hab grad bei einem der Radkumpel nachgefragt, der damals beim Bau des Teils dabei war: Die Nummer des Radtransportanhängers ist grün.

Er sagt, als Sportanhänger gelten auch Bootshänger, Motorradtransportanhänger (für Rennfahrer), Pferdehänger (die man dann aber nicht zum Umziehen oder so benutzen darf) etc.

Gruß

Rainer
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Offline ali

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Re:Interessanter Artikel: Wenn's kracht mit grüner Nummer
« Antwort #21 am: 01.05.2010, 21:31:33 »
Hallo, genauso ist es, wie oben geschrieben:
grüne Nummer: nur Transport landwirtschaftlicher Güter.
grüne Nummer Sportanhänger: es darf auch kein Heu oder Stroh mit einem Pferdehänger transportiert werden.
Wenn ein Landwirt Schrott ( sei es auch nur Egge oder Pflug) zum Händler birngen will, darf er es mit grüner Nummer nicht.
Noch etwas ist nicht angesprochen:
Bei Fahrten mit schwarzer Nummer dürfen mit Klasse 3 (alt) nur 3 Achsen bewegt werden!
Wer am Schlepper (schwarze Nummer) einen Zweiachser anhängt fährt ohne Fahrerlaubnis, wenn er nicht Kl. 2  (od. C1E) hat. Auch der T Führerschein gilt nur für LuF, grüne Nummer.
Sonntagsfahrverbot trifft wohl für wenige zu. Aber auch hier beachten, Geländewagen, die als LKW zugelassen sind, dürfen dann nicht mit Anhänger fahren.
Ich schreib ali, weil Ernst-Heinrich zu lang ist.

Offline Lef.

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Re:Interessanter Artikel: Wenn's kracht mit grüner Nummer
« Antwort #22 am: 01.05.2010, 21:55:52 »
@ali, deine Ausführungen untermauern den Irrsinn unserer Bestimmungen.

Kann sich auch nur einer vorstellen, daß ein Landwirt seinen Schrott nicht mit seinen grünen
Kennzeichen fährt? Er wird die Fahrt wohl auch kaum beim Finanzamt anmelden, um dafür
Steuern zu zahlen.
Unsere benachbarten Kollegen aus dem Ausland werden sich sicher über die seltsamen Deutschen amüsieren.
Oder habt ihr ähnlich praxisfremde Bestimmungen?

Gruß
Jörg

Offline lhmillemille

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Re:Interessanter Artikel: Wenn's kracht mit grüner Nummer
« Antwort #23 am: 04.05.2010, 10:15:34 »
Hallo Jörg
Ich fahre meinen MAN mit schwarzer Nummer, habe aber meine Hänger nicht angemeldet.
Für die Hänger exestieren auch gar keine Papiere oder Unterlagen so das ich sie anmelden könnte.
Letztens hatte ich mich mal mit einem Polizisten darüber unterhalten, und der sagte, solange ich nicht schneller als 25km/h fahren würde könnte ich die Hänger auch mit schwarzem Nachfolgekennzeichen zu LoF-Zwecken ziehen. LoF-Zwecke liegen vor, wenn ich landwirtschaftliche oder Forstwirtschaftliche Güter transportiere.
Versichert ist ein Hänger immer durch das Zugfahrzeug, egal ob mit oder ohne Zulassung, das hatte mir so mein Versicherungsvertreter erklärt. Im Falle eines Unfalls wenn sich der Hänger vom Zugfahrzeug trennt, ist er versichert bis er zum Stillstand kommt, das heist reist der Hänger ab und trifft ein Auto, ist die Sache noch versichert, ist der Hänger amStrßenrand zum Stillstand gekommen, und es fährt ein anderes Auto da rein, besteht kein Versicherungsschutz bei einem ncht angemeldeten Hänger.




Ja aber wenn ein Anhänger am Straßenrand steht und dort fährt ein Fahrzeug rein, dann ist das die Schuld von dem der reinfährt. Denn ein stehendes Fahrzeug verursacht keinen Unfall!
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Offline D-Platoon

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Re:Interessanter Artikel: Wenn's kracht mit grüner Nummer
« Antwort #24 am: 04.05.2010, 13:08:07 »
zur grünen Nummer an Anhängern:

Man sieht auch hin und wieder LKW's, deren Anhänger mit grüner Nummer unterwegs sind. Das sind oft normale Planaufbauten, Sattelauflieger ect.
Ich weiß aber nicht genau, wie es sich damit verhält. Ich glaube kaum, dass die für LoF-Zwecke auf der Autobahn unterwegs sind...!?
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Offline M.A.Ngönntsichjasonstnix

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Re:Interessanter Artikel: Wenn's kracht mit grüner Nummer
« Antwort #25 am: 04.05.2010, 18:21:14 »
Hallo Thomas,

das habe ich auf www.im-auto.de gefunden:

"Grüne Kennzeichen können auch Sattelauflieger haben. Hier muss der Halter für das Zugfahrzeug eine erhöhte KFZ Steuer zahlen. Dazu können dann mehrere Auflieger mit grünen Kennzeichen steuerfrei am Straßenverkehr teilnehmen. Sie dürfen aber nur von Fahrzeugen gezogen werden, für die eine erhöhte KFZ Steuer gezahlt wird."


Klingt logisch: Wenn ein Spediteur viele Auflieger hat, zahlt er für das Zugfahrzeug einen Aufpreis und kann dann die Auflieger nach Bedarf anhängen.

Rainer



@Jörg


> ... untermauern den Irrsinn unserer Bestimmungen.

> Unsere benachbarten Kollegen aus dem Ausland werden sich sicher über die seltsamen Deutschen amüsieren.


Da bin ich absout deiner Meinung!

« Letzte Änderung: 04.05.2010, 18:25:21 von M.A.Ngönntsichjasonstnix »
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