Autor: BulliBaer Thema: Sitzbank für die Dreipunktaufhängung  (Gelesen 9904 mal)

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Offline BulliBaer

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Sitzbank für die Dreipunktaufhängung
« am: 28.09.2009, 10:13:27 »
Hallo Leuts,

auf einem Schleppertreffen habe ich einen Kramer gesehen, bei dem hinten eine Sitzbank eingehängt war.



Ich würde sowas auch gerne an meinen 2L4 anhängen und habe mir einige Fotos von dem Teil gemacht, damit ich sehe wie das Ganze aufgebaut ist. Allerdings beschäftigt mich die Frage, wie das Ganze Versicherungstechnisch aussieht. Der Kramer ist mit einem schwarzen Kennzeichen ausgerüstet und als er losfuhr, hat er mit drei Personen auf der Sitzbank diese in höchste Stellung des Krafthebers gebracht. Die Leute waren da oben nicht angeschnallt, es gab auch keine Gurte dafür. Wie sieht es da aus, wenn einer da oben runterfällt, das waren mindestens 2,5 m über Grund und oberhalb des Überrollbügels. Auf dem Bild ist die Sitzbank in höchster Stellung angehoben.

Wenn ich an meinen Schlepper auch so ein Teil anbaue, wie sieht das zulassungs- und versicherungstechnisch aus? Ich würde allerdings Sicherheitsgurte anbringen und die Hydraulik nur soweit anheben, damit etwas Bodenfreiheit gegeben ist. Bekomme ich für sowas eine Zulassung, oder benötige ich überhaupt eine solche, da es sich bei dem Teil im Prinzip ja um ein Anbaugerät handelt?

Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir Antworten geben.

Gruß ... Rudi ...
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Offline Karl-Ernst

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Re:Sitzbank für die Dreipunktaufhängung
« Antwort #1 am: 28.09.2009, 17:52:45 »
Also wie das Verischerungstechnisch aussieht kann ich dir leider nicht sagen, aber nur soviel das ich mich a nicht drauf setzen würde und auch niemanden mit so einem gefährt mitnehmen würde.
Diese Sache wäre mir doch etwas zu riskant.
Mit freundlichen MAN-Gruß

Karl-Ernst

Offline BulliBaer

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Re:Sitzbank für die Dreipunktaufhängung
« Antwort #2 am: 29.09.2009, 00:31:34 »
Hallo Karl-Ernst,

im Prinzip gebe ich Dir recht, so wie dies am Kramer angebaut ist, habe ich auch so meine Bedenken. Wie gesagt, ich würde die Sitzbank mit Gurten ausstatten, damit keiner runterfallen kann und auch nur Erwachsene da mitfahren lassen. Die Dreipunktaufhängung ist aber mit Sicherheit so stabil, dass sie die dort angebaute Sitzbank hält, da mit einem Pflug mit Sicherheit größere Kräfte auf diese wirken, als mit einer solchen Sitzbank. Wie gesagt, mit Festhaltegurten hätte ich da weniger Bedenken. Nur, was die Versicherung dazu sagen würde, das würde mich interessieren.

Gruß ... Rudi ...
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Offline M.A.Ngönntsichjasonstnix

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Re:Sitzbank für die Dreipunktaufhängung
« Antwort #3 am: 29.09.2009, 17:50:31 »
Hallo Rudi,

erst mal zum oben erwähnten "Anbaugerät": Das ist laut Definition ein Gerät zur landwirtschaftlichen Arbeit. Eine Bank ist ein Anbauteil zum Personentransport. Und das sind zwei ganz verschiedene Stiefel.

Nach meiner Ansicht sieht die Lage rechtlich so aus: In den Papieren ist die Zahl der Sitzplätze eingetragen. Bei den meisten Traktoren sind das zwei: Fahrersitz und Sitz auf dem Kotflügel, manchmal auch drei, je nach Traktor.

Wenn du sicher gehen willst, müsstest du die Sitzbank beim TÜV eintragen lassen. Aber dort wird man wohl die Hände über dem Kopf zusammen schlagen, wenn man die abenteuerliche Kontruktion sieht ...

Also, ich würde das lieber lassen.


Gruß aus Tuttlingen

Rainer
« Letzte Änderung: 29.09.2009, 18:00:19 von M.A.Ngönntsichjasonstnix »
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Offline Karl-Ernst

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Re:Sitzbank für die Dreipunktaufhängung
« Antwort #4 am: 05.10.2009, 09:52:21 »
Das die Dreipunkthydraulik das aushält ist gar keine Frage, aber was passiert mit deinen, vieleicht sogar noch angegurteten Fahrgästen, wenn du in einen Unfall verwickelt wirst und der Traktor kippt um?
Habe mal einen Unfallbericht in der SPo gelesen, hier war ein PKW auf einer Kreutzung in den Anhänger hineingerauscht und hatte durch die Wucht des Aufpralls den davor hängenden 4 t schweren Schlepper mit umgeworfen.
Man muß immer dran denken, das ein Schlepper sehr schnell umfallen kann, da es nur ein Dreibein ist auch wenn er vier Räder hat.
Mit freundlichen MAN-Gruß

Karl-Ernst