Autor: Willie 75 Thema: Anhänger überarbeitet  (Gelesen 4528 mal)

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Offline Willie 75

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Anhänger überarbeitet
« am: 29.08.2015, 19:21:57 »
Hallo,

habe die Tage meinen alten BW-Anhänger mal neu lackiert und die Bremsen gewartet. Jetzt sieht er zwar nicht mehr aus wie vom Militär aber so kann er sich wieder sehen lassen. Das ist ein Plattformanhänger mit einer Zuladung von 1,5 Tonnen und einer hydraulischen Auflaufbremse. Die Natokupplung ist gegen eine Kugelkupplung ausgetauscht und der Hänger hat eine Zulassung für 20 km/h. Die Reifen sind Vollgummi mit Gelfüllung. Schussfest! Man weiß ja nie wem man im Wald vor die Flinte  fährt :D

Gruß Willie

Offline Lef.

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Re: Anhänger überarbeitet
« Antwort #1 am: 29.08.2015, 19:29:15 »
Hallo Willie,
ein tolles Teil. Wie groß ist der? Das kann man schlecht abschätzen.
Hat der Achsschenkellenkung?

Gruß
Jörg

Offline Willie 75

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Re: Anhänger überarbeitet
« Antwort #2 am: 29.08.2015, 20:13:53 »
Hallo Jörg,

der ist nicht groß. Die Ladefläche ist 2,20 mal 1,30 m. Achsschenkellenkung und Drehstabfederung. Durch die tiefen Achsen ist er auch nicht sehr geländegängig aber Wald- und Feldwege kann er gut. Der Lenkeinschlag ist auch begrenzt. Mit dem B18A kann man aber mit vollem Lenkeinschlag Kreise fahren. Dann ist die Lenkung noch nicht ganz am Anschlag. Rückwertsfahren kann ich mit dem nicht :( Bin ich zu doof für. Den hänge ich dann immer ab und rangiere zu Fuß. Der wiegt leer nur 360 kg.

Gruß Willie

Offline Karl-Ernst

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Re: Anhänger überarbeitet
« Antwort #3 am: 30.08.2015, 13:11:28 »
Hallo Willie 75

dies ist ein schöner Anhänger, gefällt mir sehr gut.
Das Rückwärts fahren ist nur reine Übungssache, am besten mal im Wald wo man nicht gesehen wird etwas üben.
Mit freundlichen MAN-Gruß

Karl-Ernst

Offline Peer

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Re: Anhänger überarbeitet
« Antwort #4 am: 30.08.2015, 16:50:06 »
Zitat eines LKW-Fahrers irgendwo im Netz: "Den Anhänger in die richtige Richtung anschubsen und dann einfach hinterher fahren" ;-) Klingt komisch, is aber so.

Die Reihenfolge für den konventionellen Anhänger mit starrer Deichsel für eine Linkskurve rückwärts ist ja noch einfach: Rechts einlenken, Zugfahrzeug schräg stellen, dann gegenlenken und mit dem Zugfahrzeug dem Anhänger hinterherfahren.
Tip für die, die damit immer Probleme haben: Versuch nicht den Anhänger im Blick zu behalten sondern schau einfach wohin die Räder fahren. Such dir einen Punkt auf der Fahrbahn wo die Räder hin sollen, schubs den Anhänger grob schräg in die Richtung und lenke dann mit einer Hand hinterher (heftiges Kurbeln bringt nix, lieber gaaaaanz langsam und piano) sodass die Räder dahin gehen wo sie hin sollen. Der Rest vom Anhänger kommt dann freiwillig mit.
Tip zwo: Das Lenkrad unten anpacken, dann die Hand in die Richtung bewegen in die man fahren will. Dann muss man nicht schauen und gleichzeitig umdenken.
Tip drei: üben üben üben. Dann kommt man irgendwann auch um Ecken wo alle Beifahrer sagen: Geht nich!
Tip vier: Länge läuft! Je länger der Anhänger, desto weniger wirken sich leichte Lenkbewegungen aus. Vorwärts muss man dann halt weit ausholen. Beim Rangieren hingegen ist das Gold wert. So ein Klaufix weg knickt, kannst das Gespann gleich nach vorne gerade ziehen. Wenn hingegen ein großer Wohnwagen einlenkt, hast du alle Zeit der Welt zu korrigieren.


Jetzt gehts theoretisch weiter, Mangels geeignetem Anhänger hab ich das noch nicht probieren können, also alle Angaben ohne Gewähr ;-)
Hast du noch die Drehachse als zweites Gelenk im Zug, musst du zuerst DIE schräg stellen, dann das Zugfahrzeug und dann den ganzen Zug schieben.
Also für das rangieren um die Linkskurve erstmal leicht nach Links einlenken und anschieben. Dabei knickt die Lenkachse des Anhängers ebenfalls nach links ein, die Öse im Zugmaul knickt derweil nach hinten rechts ab. Wenn du jetzt anhältst, steht dein Zug ein Stück zueinander versetzt, das Zugfahrzeug leicht schräg.
Wenn die Deichsel so steht dass der Anhänger beim zurückschieben in etwa dahin fährt, wo er hin soll, lenkst du das Zugfahrzeug andersrum stark ein (nach rechts) und schiebst weiter. Jetzt fährt der Anhänger die Linkskurve weiter und dein Zugfahrzeug steht dann nicht mehr schräg nach rechts vor dem Anhänger sondern schräg nach links.
Das machst du bis der Zug in etwa in einer hübschen Kurve steht.
Jetzt kannst du wieder nach links einschlagen und den ganzen Zug zurückdrücken.
Zum korrigieren beim Drehschemelanhänger "richtig rum" lenken. Nicht der Winkel am Zugmaul muss verändert werden sondern der der Lenkachse. Wie die Öse im Maul hängt ist dabei wurscht. Wenns dann passt, rangierst du das Fahrzeug wieder hinter dem Anhänger her.

Offline Willie 75

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Re: Anhänger überarbeitet
« Antwort #5 am: 31.08.2015, 07:26:26 »
Danke für die Tipps,

aaaber auf einem großen Platz den Hänger nach rechts oder links fahren könnte ja noch gehen. Aber auf einen bestimmten Punkt hinfahren ist das Problem. Oder wenn man von rechts ankommt und der Hänger soll in die andere Richtung rückwärts dann braucht der Zweiachser einfach viel Strecke um in die richtige Richtung zu rollen. Dazu kommt bei mir noch das meine beiden Treckers im Rückwärtsgang für so was für mich einfach zu schnell sind und die Lenkungen mit einer Hand im Stand nicht zu kurbeln sind. Die Kupplung dauernd schleifen lassen will ich auch nicht. Ich versuche immer schon im Voraus so zum stehen zu kommen das ich im beladenen Zustand wieder vorwärts wegfahren kann oder hänge  den leeren Hänger ab und drehe ihn von Hand wenn Platz genug ist und das Gelände eben.

Gruß Willie

Offline Peer

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Re: Anhänger überarbeitet
« Antwort #6 am: 31.08.2015, 11:50:04 »
Da muss die Kupplung durch. Solang der Anhänger leer ist und du das nicht 5x täglich machst, wird sie das auch überleben (müssen).
Der Rest ist üben, üben, üben.

Dass die Kiste zu schnell ist, kenn ich vom PKW. Da hätte ich gerne auch eine Untersetzung zum rangieren, wie am 2P1. Selbst im Standgas voll eingekuppelt ist die Kiste eigentlich zu schnell dafür.
Da ich ja zu den Leuten gehöre, die keine Klasse 3 mehr haben, darf ich die ganzen Scheine einzeln machen (und bezahlen). Im Nachhinein waren die Übungsstunden für den BE aber gar nicht mal verkehrt, denn wenn der Fahrlehrer dich mit dem Wohnwagengespann (!) durch die verkehrsberuhigten engen Wohngebiete scheucht, hat man den Dreh irgendwann (hoffentlich) raus ;-)

Offline Willie 75

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Re: Anhänger überarbeitet
« Antwort #7 am: 31.08.2015, 12:41:44 »
Ja, noch was zum Führerschein. Wer nur den alten 3er hat und den noch nicht auf den Neuen umschreiben hat lassen darf so einen Zweiachser hinterm Traktor gar nicht fahren. Erst mit der neuen Klasse BE oder C1E darf man Züge mit 4 Achsen fahren. Die ursprünglichen Gewichtsbeschränkungen für die Zweiachshänger wurden letztes Jahr (glaube ich) aufgehoben.

Offline Peer

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Re: Anhänger überarbeitet
« Antwort #8 am: 31.08.2015, 14:15:19 »
Das habe ich mal vorausgesetzt.
Klasse 3 hat Bestandsschutz, ist dann umgekehrt aber auch weiterhin auf maximal drei Achsen pro Fahrzeug/Zug beschränkt. Tandemachse zählte immer schon als eine Achse. Durch das Umschreiben auf BE darf man plötzlich auch mehrachsige Anhänger fahren.

ABER:
Beim BE hat sich Anfang 2013 was geändert. Und zwar ist die Gewichtsbeschränkung beim BE nicht weggefallen sondern HINZU gekommen. Zwischen 1999 und 2013 durfte man mit dem BE alles an Anhängern an einem Zugfahrzeug mit maximal 3,5t fahren.
Daraufhin haben sich die Minisattel verbreitet und da hat man dann zwischen 8 und 10t Zuggesamtgewicht rausholen können, denn ein Sattelauflieger muss lediglich 1/4 des Gewichts auf der Antriebsache haben und ohnehin Druckluftgebremst sein.
Seit Januar 2013 ist der BE nun auf 3,5t Anhängergewicht begrenzt worden. Wer mehr ziehen will muss jetzt den C1E haben - also den 7,5t-Schein mit Anhänger. Der ist aber bei 12t Zuggesamtgewicht gedeckelt. Gelddruckmaschine für die Fahrschulen, denn den macht doch ohnehin keiner sondern dann gibts gleich den großen CE.

Weggefallen ist die verworrene Sonderlösung für Anhänger > 750kg mit der Klasse B ohne BE. Bislang war es so dass man die ziehen durfte wenn die eingetragene Leermasse des Zugfahrzeuges >= des zGG des Anhängers war und das Zuggesamtgewicht <=3,5t blieb.
Die Klausel mit dem Leergewicht ist nun gestrichen, was faktisch aber vielfach keine weitere Auswirkung hat, denn die Beschränkung gilt weiterhin für 3,5t zulässiges Gesamtgewicht, nicht tatsächliches Gewicht.
praktisches Beispiel: Ohne BE darf ich also mit meinem Kombi (1,5t leer, 2t voll, Anhängelast 1,5t) weiterhin den leeren Alu-Trailer für PKW (500kg leer, 2,5t voll) nicht ziehen. Und den abgelasteten 2t-Tandemachser mit Plane vom Verleih (jetzt zGG 1,3t) darf ich weiterhin fahren. Auch wenn der Trailer übersichtlicher oder leichter ist. War vorher aber schon genauso im Lande Absurdistan ;-)
Hab ich den BE darf damit alles fahren was eine Kugelkupplung hat, Hauptsache es hängen nicht mehr als 1,5t am Haken von dem Wagen.
Für den Führerschein geübt hab ich übrigens mit diesem Kombi und einem 1,3t-Wohnwagen und einem 1,35t Planenanhänger hinten dran  ::)


Die Klassen L und T sind bezüglich Gewicht und Achsen nicht eingeschränkt, aber da steht explizit drin "im Rahmen von Land- und Forstwirtschaft".
Die Tour zum Treffen mit dem Zweiachsigen Bauwagen hinten dran mit dem alten Klasse-3 Schein wäre also streng genommen als "fahren ohne Führerschein" zu werten, denn das ist kein Land- und Forstwirtschaftlicher Zweck und der Schein gibt das nicht her. Lässt man den Umschreiben auf die Karte ist alles supi weil man dann den BE bekommt.
Wiegt der Trecker aber wieder mehr als 3,5t darf ich ihn zum Treffen halt gar nicht fahren. Zur Genossenschaft mit zwei Anhängern in der Erntezeit, oder um Mist vom Pferdestall weg zu fahren, schon. Mit der alten Klasse 3 darf man den zwar noch fahren, aber hier greift wieder die Bestimmung mit maximal drei Achsen. Da das beim Umschreiben z.T. erhalten bleibt steht dann der Vermerk L<=3 hinter dem entsprechenden Eintrag bei CE auf der Karte. Den C1E hingegen bekommt man komplett, und da sind dann wieder Mehrachsige Anhänger drin.

Hinweis: Für die Klassen C1 und C (also alles > 3,5t) ist ab dem 45. Lebensjahr alle 5 Jahre (also mit 50 erstmalig) eine ärztliche Untersuchung nebst Sehtest fällig. Damit kann dieser Führerschein dann explizit verlängert werden. Ansonsten verfallen diese Klassen. Das gilt AUCH wenn man noch die alte rosane oder graue Fleppe hat. Hier kommt man also um das Umschreiben nicht herum.
Für Land- und Forstwirtschaft ist das egal, die Klassen L und T laufen nicht ab. Du darfst also auch mit 90 noch auf einer Erntemaschine der 60er Jahre mit 15 Tonnen ohne Servolenkung stehen. Mit dem 4t-Traktor auf ein Treffen zu fahren, ist - wenn man nichts macht - ab 50 wiederum fahren ohne Führerschein.

Verwirrt? Hey, damit bist du dann in guter Gesellschaft ;-)

Gruß, Peer

PS: Alles nach bestem Wissen und Gewissen. Das ist ein verworrendes Thema und das hier keine Rechtsberatung auf das mich dafür auch kein arbeitsloser Jurist abmahnen kann.

Offline kobbi

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Re: Anhänger überarbeitet
« Antwort #9 am: 31.08.2015, 20:53:20 »
                                        Hallo Peer
Zur letzten Antwort,erster Absatz, da war noch was mit ,,bis zu 32 km/h"  ;)
denn sieht die Sache schon ganz anders aus.
                                          Gruß Jens

Offline Peer

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Re: Anhänger überarbeitet
« Antwort #10 am: 31.08.2015, 22:14:09 »
Moin,

erstmal Sorry wenn ich jetzt hier vom eigentlich Thema immer mehr ins OT gleite.

kobbi, hilf mir auf die Sprünge - Erster Absatz bezieht sich auf die Klasse 3.
Meinst du dass man mit der Klasse 3 Zugmaschinen bis 32km/h bzw. Gespanne bis 25km/h fahren darf?
Das entspricht umgeschlüsselt der neuen Klasse L.

Aber die Juristen sind ja nicht blöde - die haben da zwei Bedingungen eingebaut.
Auszug aus der Fahrerlaubnisverordnung, §6 Fahrerlaubnisklassen:
Zitat
Klasse T:
    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Klasse L:
    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Die 32km/h wurden übrigens 2012 durch 40km/h ersetzt. Die 25km/h für Gespanne und andere Fahrzeuge bleiben.

Man beachte die zweite Hälfte des Satzes: ...und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Will sagen: Ackern, Güllefahren, Heuernte, Pflügen, auch Reparaturen. Alles erlaubt. Eisdiele? Njet!


Gruß, Peer

Offline manboliden

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Re: Anhänger überarbeitet
« Antwort #11 am: 31.08.2015, 23:09:30 »
hallo an alle die sich schwer tun mit dem rückwärts rangieren von hängern.
Es gibt auch noch die möglichkeit den hänger auf die schnauze (frontkupplung oder auch schiebekupplung genannt) zu nehmen. Dann geht es sehr einfach und man muß nicht von hand den hänger rangieren. ;) Allerdings für geübte berufskraftfahrer ein "no go"  ??? :o
Aber uns treckerfahrer juckt das ja nicht!!! :)
dies schreibt Udo von den MAN-Boliden  und grüßt alle im Forum

Offline kobbi

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Re: Anhänger überarbeitet
« Antwort #12 am: 02.09.2015, 22:20:25 »
                                                 Hallo Peer
Mit der Klasse 3 bis 32km/h ist es möglich mehr zu fahren,2 Zweiachsanhänger in Forst & Landwirtschaft
in der Saison,jedoch nur 1 Zweiachser außerhalb der Saison.
Das Zulässigegesamtgewicht weiß ich jetzt nicht mehr,jedoch über 7,5 Tonnen,meine unbegrenzt (40Tonnen).

Mit einem Zugfahrzeug, durch die Bauart begrenzt, von nicht mehr als 32km/h ,
so in etwa war der Satz  ::) lang ist es her  ???
     Aber die neuen Fahrzeuge wissen es heute ja selber,sie haben ja ein Computer  :o  :)
                                           Gruß Jens

Offline Willie 75

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Re: Anhänger überarbeitet
« Antwort #13 am: 03.09.2015, 08:16:12 »
Hallo,

ohne jetzt eine Diskussion über "wer darf was" lostreten zu wollen. Die Regeln sind in den einschlägigen Gesetzen nachzulesen und lassen so gut wie keinen Spielraum für Interpretationen. Danach gilt: schwarze Nummer am Traktor und keine angemeldete Land- oder Forstwirtschaft, dann auch NUR ein Hänger mit ebenfalls schwarzem Nummernschild gemäß dem vorhandenen Führerschein. Nur der Besitz von Wald oder Feld und deren private Nutzung sind kein LoF. Das fängt erst mit der angemeldeten Hobbylandwirtschaft an. Wenn ich mich mit meinem "schwarzen" Traktor in der LoF als Lohnarbeiter verdinge dann darf ich auch nach den Regeln der LoF z.B. einen oder Zwei Hänger mit grüner Nummer ziehen.
In der LoF darf man aber mittlerweile auch nicht mehr alles an den Traktor hängen was Räder hat. Da hat sich auch was geändert. Ich glaube zumindest eine Zulassung ist mittlerweile für alle Anhänger ab einem bestimmten Baujahr Pflicht. Weiß es aber nicht genau. (muss ich auch nicht, habe keine LoF)
Ich sehe vor meinem geistigen Auge jetzt schon alle MAN-Freunde müde lächeln oder denken: "Was ist das denn für ein Weichei, das machen wir aber so wie wir wollen und da hat auch noch nie einer nach gefragt." Dazu kann ich nur sagen: "Den Mutigen gehört die Welt", aber nur so lange wie nichts passiert. Wenn es hart auf hart kommt zahlt keine Versicherung den entstandenen Schaden. Auch dann nicht wenn man den Vertreter vor Ort schon jahrelang kennt, schon der Opa mit diesem Anhänger unterwegs war und auch neulich die Polizei winkend an einem vorbei gefahren ist.
Viele geben viel Geld für ihren Traktor aus um ihn am Laufen zu halten oder sogar zu restaurieren. Da sind ein paar tausend € garnichts. Einen Anhänger zuzulassen, auch einen Eigenbau, und für den Steuer und Versicherung zu zahlen sollte für die allermeisten kein finanzielles Problem sein. Trotzdem lese ich in vielen Foren oder Berichten wie Privatleute mit allen möglichen Argumenten versuchen, an den Gesetzen vorbei, einen Anhänger an ihren Traktor zu bekommen der sie nichts kostet. Die Regeln geben das aber nicht her. 6km/h Schild anschrauben ohne entsprechende Zulassung, Nachfolgenummernschild, Grünschnitt oder Holz wegfahren ist LoF-Betrieb oder "Bei uns auf dem Land fragt da keiner nach." begründen im Ernstfall keine Ausnahmen. Und dann wirds teuer.
Ein Profi in der Landwirtschaft sollte sich über die finanziellen Risiken sowieso im Klaren sein wenn er mit nicht gesetzteskonformem Material unterwegs ist. BG usw.

Grüße Willie