MAN-Traktor.de Forum
Verschiedenes => alles weitere => Thema gestartet von: MAN 2K1 am 08.03.2012, 20:48:49
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Hallo Forums Kollegen
hat jemand von euch schon mal Erfahrungen gesammelt mit Anhängern bei denen die ABE verloren gegangen ist und diese neu beantragt?
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand bei diesem Thema weiterhelfen kann.
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Hallo,
bei meinem Anhänger war es recht einfach.
Ich hatte mir einen alten Bauwagen gekauft, zu dem gab es keine Papiere.
Den habe ich zu einem Pritschenanhänger umgebaut, und bin beim TÜV vorbei gefahen.
Da gab es eine Vollabnahme, und die BE.
Ich glaube aber, daß ging so einfach, weil es ein recht einfacher Anhänger ohne Bremsen,
und nur 1,5to zgG. ist.
Bei höher wertigen Anhängern geht das sicher nicht so einfach.
Ich vermute, da wird es ähnlich gehen wie bei meiner MAN-Zulassung.
- Vollabnahme
- eidelstattliche Versicherung, daß die Papiere verschwunden sind
- Eigentumsnachweis
- Ausschreibung (damit ggf. gestohlene und noch nicht bezahlte also geleaste oder finanzierte
Fahrzeuge keine neuen/2ten Papiere bekommen)
Das ganze kann dauern :-\
Geh am esten zur Zulassungsstelle, und laß dir die Prozedur erklären.
Gruß
Jörg
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:( :( :( :(
Das hört sich ja super an.
Da steht mir ja ein neuer Behördenwahnsin ins Haus. ABer es scheint nicht anderse zu helfen >:(
Danke Jörg für die Info
Oder...
25km/h Schild und Wiederhohlungskennzeichen ran und fahren bis die Rennleitung einschreitet ;)
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Die Rennleitung würde mich da weniger interessieren, das kostet nicht viel Geld.
Übel wird es bei Unfällen, wenn du LoF-Tätigkeit nicht erfüllst.
Die Versicherungen zahlen dann zwar meistens an die Geschädigten, nehmen dich
aber in Regress.
Ich bin auch die letzten Jahre mit grünem Folgekennzeichen am ANhänger gefahren,
werde das aber vor dem Frühjahr noch ändern, und ihn zulassen.
Schick mri mal deine Mailadresse, ich schicke dir eine interessante Broschüre zu.
Gruß
Jörg
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Hallo MAN-Freunde,
auch mit der "Rennleitung" ist in diesem Fall nicht zu spaßen! Ein Freund hat zur Zeit mächtigen Ärger mit der Staatsanwaltschaft. Er hat einen mit schwarzer Nummer zugelassenen Traktor, mit einem vom Bekanten geliehenem, kleinen Einachsanhänger benutzt, um Bauschutt wegzufahren.
Leider hat ihn eine Polizeistreife angehalten und eine Anzeige geschrieben. In dieser ist von Urkundenfälschung (Kennzeichenmissbrauch) und Steuerhinterziehung, Versicherungsbetrug und solchen Sachen zu lesen.
Also Vorsicht, bei uns im Ort, im Oltimer Verein ist nun größte Sorge ausgebrochen. Ich hoffe für meinen Freund das alles doch nicht so schlimm wird, jetzt heißt es aber erst mal abwarten.
Gruß
MAN Roy
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MAN Roy,
du hast in allem recht.
Dazu kann noch Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis kommen,
wenn man nicht den richtigen Führerschein hat (Klasse B nur bis 3,5to und zgG. 750kg Anhänger).
Das Treckerfahren wird auch dort nur bei LoF begünstigt.
Aber der ganze Ärger ist nichts dagegen, wenn du für einen Unfall mit schweren Personenschäden
zur Verantwortung gezogen wirst.
Gruß
Jörg
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Hallo Jörg,
da gebe ich dir zu 100% Recht, wollte nur kurz schreiben was uns Traktorfahrern so alles passieren kann. Also immer schön nachdenken bei dem was wir so alles machen! ;)
Gruß
Roy
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Das ist immer die das mit dem wenn was passiert, was ich für alle nicht hoffe.
Ich scheue mich eben nur etwas vor den Behördenkrieg wenn du da mit einen Hänger BJ 1968 und von einer Firma gebaut die es nicht mehr gibt, ankommst und dann noch einen neuen Brief willst ::).
Aber der Sicherheit halber wird nicht andes helfen.
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Hallo,
ich kann Jörg nur beipflichten. Ich hab im Jahr 2000 einen ungebremsten 750kg PKW-Anhänger selbst gebaut und abnehmen lassen, war kein Problem, es gibt nur ein paar Dinge zu beachten wie z.B. die Höhe der Heckleuchten, Stützlast leer, ... 2008 wollte ich mir dann einen 3,5t-PKW-Kipper bauen, da sieht es schon anders aus. Da wäre eine Festigkeitsberechnung erforderlich gewesen und das wollte ich mir dann nicht antun.
Bei einem gekauften Anhänger würd ich mir keine Sorgen machen und ob es die Firma noch gibt, ist denen egal wenn technisch alles passt.
Gute Nacht,
Simon
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Ich hab 2006 nen Anhänger (Kühltransporter) Geschenkt bekommen.. 750 Kg ungebremst
ohne Papiere
ich hab damals nur Scherereien gehabt mit der Zulassungsstelle.. bis ich die alte Fahrgestellnummer rausgeflext hab und mir vom TÜV ne neue hab einschlagen lassen... jetzt ist der Anhänger aufgebaut aus gebrauchten Teilen und ich bin der Hersteller..
Bj- ist 2006 :)
das ging erfrischend einfach...
zur zeit such ich nen Brief von nem alten Gummiwagen.. denn wagen bekomm ich hier an jeder Ecke aber eben ohne brief..
und bei den 2 Achs anhängern ist das nicht ganz so einfach.. da es neue bestimmungen gibt die die alten nicht erfüllen...
gruß Danny
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Hallo Simon und Danny
Ich seh schon das ist wahrscheinlich wieder so eine Sache die von jedem lra anders gehandhabt wird. >:(
Aber für einen Gummiwagen den ich nur anhängen und wegfahren muss lohnt es sich schon ;D
Wie Danny schreibt würde ein Brief das ganze ziemlich erleichtern, wenn jemand etwas hat wäre ich dankbar.
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Sooooo hab grade mit dem TÜV Ingeneur meines Vertrauens geredet.. er macht sich jetz ma schlau was denn so nötig ist um nen Gummiwagen zuzulassen...
ich werde dann berichten..
Ich kenne diesen TÜV Man schon Jahre und wenn er sagt es ist mit relativ geringen Mitteln machbar dann werd ich den Gummiwagen aus dem Nachbarort passend zum MAN Restaurieren.. :)
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Hallo zusammen,
das scheint wirklich ein regional unterschiedlich gehandhabtes Thema zu sein.
Ich persönlich nutze einen Traktor (Fendt 309, 40km/h) mit schwarzem Kennzeichen gewerblich zum Baumaschinentransport mit einem nicht zugelassenem Tieflader.
Der TÜV-Mann meines Vertrauens sagt: 25km-Schild an den Anhänger dran (somit ist er zulassungsfrei) und auch nicht schneller fahren, dann ist alles in Ordnung. Ich brauch - trotz gewerblicher Nutzung - weder TÜV noch SP. Dann ist er über die Zugmaschine abgedeckt.
Vielleicht ist genau dieses 25km-Schild der Auslöser mancher Unannehmlichkeiten.
Hurra Deutschland... :(
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Das ein Anhänger versicherungstechnisch über die Zugmaschine mit abgedeckt ist hatte mir meine Versicherungsvertreter schon vor langen Jahren gesagt. Dies hat auch nichts mit dem 25km Schild zu tun.
Jeder an einem Zugfahrzeug angehängte Anhänger ist über diese mitversichert. Auch im Falle eines Unfalls wenn der Hänger vom Zugfahrzeug abgetrennt wird, ist er noch solange darüber versichert bis er zum Stillstand kommt. Wenn er dann zum Stillstand gekommen ist, greift die für den Hänger abgeschlossene Haftpflicht Versicherung, ebenso wenn er irgendwo abgestellt ist.
Dies alles betrifft aber nur den Versicherungsschutz, aber nicht die rechtliche Seite.
Der Gesetzgeber verlangt einfach von jedem nicht für LoF-Zwecke verwendetem Fahrzeug eine Zulassung zum Straßenverkehr, und wenn dies nicht eingehalten wird ist es halt Steuerhinterziehung. Wenn man dann noch hin geht und sich für eine Zulassungspflichtiges Fahrzeug selber Nachfolgekennzeichen malt, ist es noch zusätzlich Urkundenfälschung. So bin ich zur Zeit mit meinen beiden Hängern unterwegs.
Bin ja ehrlich gesagt auch son am überlegen ob ich nicht wenigstens meinen Einachser anmelde.
Weis zufällig jemand was eine Hänger mit 5 to Gesamtgewicht an Steuern kostet?
Ich selber möchte nicht auf der Zulassungsstelle nachfragen, da weckt man dann vermutlich nur die schlafenden Geister.
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Hallo Karl-Ernst
Hier kannst du die Steuer berechnen
http://www.kfz-steuer.de/
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Das mit dem Anhänger und über die Zugmaschine mitversichert sein, stimmt nur noch bedingt. Wenn der Anhänger im Betrieb an einem Unfall beteiligt ist, dann kann seit 2010
der Geschädigte von der Anhängerversicherung den Schadensausgleich fordern. Die Versicherung der Zugmaschine wird zwar (eventuell) einspringen, aber die 50% (wenn 100% Schuld) Schadenshöhe zurück fordern.
Soweit mein Wissensstand.
Das ist z.B. auch dann wichtig, wenn ein unversicherter Anhänger ausgeliehen wird.
Stichwort: Gesamtschulnerausgleich.