Autor: BulliBaer Thema: Fahren mit 6 KM-Schild  (Gelesen 6874 mal)

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Offline BulliBaer

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Fahren mit 6 KM-Schild
« am: 03.08.2010, 16:04:31 »
Hallo,

wenn man an meinem MAN den 4., 5. u. 6. Gang sperrt, kann man ihn als Arbeitsgerät mit einem 6 KM-Schild fahren. Wie sieht es bei solchen Fahrten mit der Versicherung aus? Sind diese Fahrten über die private Haftpflicht gedeckt oder muss man ihn extra versichern? Ich frage, weil ich mit ihm eigentlich am WE mit Wohnanhänger (auch nicht zugelassen) nach Heppenheim/Mittershausen (ca. 20 km von mir) fahren wollte, aber mir Bedenken kamen, falls etwas passieren sollte. Mein Kumpel hat leider keine Zeit, sonst hätten wir ihn auf dem Hänger mit seinem IHC hingezogen. Hat jemand eine Ahnung wie es bei solchen Fahrten versicherungstechnisch aussieht?

Gruß ... Rudi ...
wenn Du auf die Schnauze fällst, so ist das nur ein Grund aufzustehen.

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Offline Lef.

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Re:Fahren mit 6 KM-Schild
« Antwort #1 am: 03.08.2010, 16:55:04 »
Hallo Rudi, ein Trecker-Kollege von mir arbeitet beim TÜV.
Der hat mir erzählt, daß keine neuen 6km-Zulassungen mehr erteilt werden.
Für bestehende Fahrzeuge besteht Bestandsschutz.

Einfach nur die Gänge sperren und Schild ranhängen reicht nicht aus.

Ich habe das auch mal gegooglet, und finde die Aussage bestätigt.
Der konkreten Gesetzestext habe ich aber nicht gefunden.

Gruß
Jörg

Offline BulliBaer

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Re:Fahren mit 6 KM-Schild
« Antwort #2 am: 03.08.2010, 23:41:05 »
Hallo Jörg,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich hab natürlich auch gegoogelt, aber ebenfalls nichts gefunden. Deshalb habe ich die Frage hier eingestellt, hätte ja sein können, dass ich etwas positives erfahre ...  ;) ...

Nun gut, dann werde ich ihn mal soweit herrichten, dass ich mit ihm zum TÜV kann, brauchen eigentlich nur noch hinten die Reifen drauf. Dann werde ich ihn ganz normal anmelden ... mit schwarzem Kennzeichen ... ein grünes krieg ich nicht und ein H-Kennzeichen rentiert sich nicht ... im Gegenteil, ich zahle für ein H-Kennzeichen 191,70 € Steuer, für ein schwarzes Kennzeichen für die 2 to GG nur 118.- € ... :o ...

Gruß ... Rudi ...
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Offline BelaB93

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Re:Fahren mit 6 KM-Schild
« Antwort #3 am: 04.08.2010, 16:41:39 »
Hallo,
ist mit einem H-Kennzeichen dann aber nicht die Versicherung wesentlich günstiger!? Sonst würde das H-Kenzeichen ja garkeinen Sinn machen, da die Kosten dann ja noch höher sind und man das Fahrzeug nurnoch begrenzt einsetzen darf, oder!? Bin etwas verwirrt, aber das wurde hier schonmal diskutiert. Bin auch ein bisschen ratlos, da ich meinen eigentlich auch bald auf H zulassen wollte.

Gruß,
Béla

Offline Karl-Ernst

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Re:Fahren mit 6 KM-Schild
« Antwort #4 am: 04.08.2010, 21:21:36 »
Wie wird der Steuersatz beim H-Kennzeichen bemessen?
Oder ist das ein pauschal festgesetzter Betrag?
Dann würde sich das H-Kennzeichen eigentlich nur für PKW´s lohnen, da die ja sonst schon einiges teurer wären.
Mit freundlichen MAN-Gruß

Karl-Ernst

Offline pebol

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Re:Fahren mit 6 KM-Schild
« Antwort #5 am: 04.08.2010, 22:13:48 »
Hallo,
die 191,70€ sind ein Pauschalbetrag für alle Fahrzeuge mit H-Kenzeichen.
Sie sind somit nur für schwere Traktoren von Vorteil, weil die normale Steuer nach zul. Gesamtgewicht berechnet wird.
Mit freunlichem M A N - Gruß
Peter

Offline BulliBaer

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Re:Fahren mit 6 KM-Schild
« Antwort #6 am: 05.08.2010, 02:58:24 »
Hallo,

die Steuer beim H-Kennzeichen ist, wie Peter richtig bemerkt hat, ein Pauschalbetrag.

Beim Landratsamt, hier Kreis Bergstraße, ist folgendes zu lesen:

Zitat
Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
 
 
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)

Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.

Dann gibt es noch ein rotes (07er) Kennzeichen (das rote (06) Kennzeichen ist für Werkstätten usw.). Auch hier ist die Besteuerung die gleiche wie beim H-Kennzeichen.

Zitat
Kfz-Kennzeichen: Rotes 07er (Oldtimer)

 Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in den meisten Bundesländern Besitzstandsschutz.

Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.

Was die Versicherung angeht, ist eine Oldtimer-Versicherung günstiger als eine normale Versicherung, da man davon ausgeht (und auch von den Versicherern so gefordert), dass diese Fahrzeuge nicht im Alltag benutzt werden, bzw. nicht als Hauptfahrzeug in Nutzung ist. Dahingehend werden von den Versicherern auch Auflagen gemacht. Um wieviel günstiger eine solche Versicherung ist, lässt sich pauschal nicht sagen, da es von Versicherung zu Versicherung andere Regelungen und Prämien gibt. Im Prinzip ist es eigentlich egal, denn die Prämie wird so oder so nach der Leistung des Fahrzeuges berechnet und ich zahle für meinen 25 PS (18 kW) Schlepper so um die 40.- €. Soviel günstiger kann eine Oldtimer-Versicherung in dieser Klasse nicht sein. Die magische Grenze liegt hierbei, glaube ich, so um die 60 PS ...

Für H-Kennzeichen werden auch verschiedene Auflagen gemacht, so ist meines Wissens das Mitführen von Anhängern nicht gestattet, es sei denn das Gespann bildet eine unlösbare Einheit und wurde vom Hersteller original so ausgeliefert, z. B. Kleintransporter mit Sattelauflieger, die es früher mal gab und damals mit Führerschein Klasse 3 gefahren werden durften. Diese Gespanne hatten ein zul. GG von 12 Tonnen, wobei der Sattelauflieger nochmals mit einer Anhängerkupplung versehen war.

Ich hoffe hiermit etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben.

Was ich mich aber noch frage ist, wie sieht es aus, wenn ich meinen Schlepper als Privatmann ohne Landwirtschaft zulasse. Ein grünes Nummernschild gibt es ja für mich nicht. Darf ich dann mit meinem Schlepper trotzdem auf Wegen fahren, die nur für LoF-Fahrzeuge freigegeben sind? Im Prinzip ändert sich am Fahrzeug nichts, es bleibt ja immer noch ein landwirtschaftliches Fahrzeug.

Gruß ... Rudi ...
« Letzte Änderung: 05.08.2010, 03:03:38 von BulliBaer »
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Offline Karl-Ernst

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Re:Fahren mit 6 KM-Schild
« Antwort #7 am: 05.08.2010, 10:14:03 »
Hallo Rudi
Danke für deine Aufklärung.
Nun zu deiner Frage:
Bei den Wegen welche nur für Lof-Fahrzeuge frei sind geht es meiner Meinung nach hauptsächlich um den Zweck.
Ich gehe mal davon aus das ein befahren auch mit einer grünen Nummer nicht gestattet ist wenn es sich nur um eine reine Spazierfahrt bzw der Abkürzung einer Fahrtstrecke handelt. Als Beispiel hierfür nehme ich mal einen Landwirt, welcher mit seinem Schlepper   unterwegs ist um sich Baumaterial zu holen um damit seine Gebäude Instand zu setzten, für diese Fahrten ist ein nur für LOF-Fahrzeuge zugelassener Weg bestimmt nicht frei zum befahren.
Ein Privatmann, welcher vieleicht sogar mit seinem PKW mit Anhänger in den Wald fährt um sein vom Förster gekauftes Brennholz zu holen, darf natürlich den LOF-Weg nutzen, auch wenn er kein LOF-Fahrzeug hat, da er ja sonst nicht an sein Holz drann käme. Also geht es hierbei auch um den Zweck der Fahrt.
Mit freundlichen MAN-Gruß

Karl-Ernst

Offline BulliBaer

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Re:Fahren mit 6 KM-Schild
« Antwort #8 am: 05.08.2010, 13:23:02 »
Hallo Karl-Ernst,

das geht aber aus dem Zusatzschild nicht hervor. In der StVO sind zweideutige Angaben nicht erlaubt. Wenn da steht "Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge frei" dann darf ich da mE mit meinem Traktor langfahren, egal ob die Fahrt nur zum Vergnügen ist oder zum Arbeiten. Anders sieht es aus, wenn da steht "frei für Forstbetrieb", dann darf ich nur zum Zwecke forstwirtschaftlichem Arbeiten langfahren, egal ob LoF-Fahrzeug oder andere. Oder bin ich da irriger Meinung?

Gruß ... Rudi ...
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Offline A45

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Re:Fahren mit 6 KM-Schild
« Antwort #9 am: 08.08.2010, 18:18:59 »
hallo bulli bär soviel wie ich weiß darfst du mit "H"kennzeichen nichts transportieren z.B. sand holz erde usw es dient nur zum schau fahren wie ein treffen oder so. mit grüner nummer darfst du nicht zum treffen kannst dir zwar ne genehmigung beim finanzamt holen zahlst dann aber für die zeit steuern nach und hast nur laufereien das schwarze ist am einfachsten da darfste ja fast alles machen.so habe ich es in erfahrung gebracht aber das soll in unserem deutschland ja überall anders gehandhabt werden.es sind halt bürokraten!!! ???

Offline Karl-Ernst

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Re:Fahren mit 6 KM-Schild
« Antwort #10 am: 08.08.2010, 19:20:06 »
Das man mit dem schwarzen alles darf, ist schon richtig, und das wird wohl auch in ganz Deutschland so sein, nur der große haken sind dann wieder die Anhänger, denn die sind dann zulassungspflichtig.
Was ich bis jetzt noch nicht weis ist, wie das ist wenn man sich von einem Landwirt einen Anhänger leiht, ob man dann den Hänger mit der grünen Nachfolgenummer des Landwirtes hinter dem eigenen Schlepper mit schwarzer Nummer Herziehen darf.

Ich sehe dem kommenden Treffen im Oktober schon mit aller größter Freude entgegen, da wir dann wieder jede Menge Diskusionsstoff haben werden.

Mit freundlichen MAN-Gruß

Karl-Ernst

Offline Lef.

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Re:Fahren mit 6 KM-Schild
« Antwort #11 am: 08.08.2010, 19:46:28 »
Karl-Ernst,
die Frage mit dem Anhänger ist nicht nur eine Frage der Nummernschildfrage, sondern auch die des
Verwendungszwecks.
Fährst du nicht LOF, und hast "nur" den alten Dreier Führerschein, sind 2-Achshänger tabu.
Dann brauchst du einen LKW-Schein, den wohl die Wenigsten haben.

Aber da hilft wohl auch kaum heftiges Kopfschütteln, unsere Betimmungen sind einfach für´n A...scheimer.

Gruß
Jörg

Offline Karl-Ernst

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Re:Fahren mit 6 KM-Schild
« Antwort #12 am: 08.08.2010, 20:03:51 »
@ Jörg
Klar beim schwarzen Schild kommt für den zweiachser noch zusätzlich der zweier Führerschein dazu.
LOF-Zweck, das ist auch noch so ein Problem.
Ich hatte mich die Tage mal mit dem freundlichen Herrn vom Finanzamt unterhalten vonwegen LOF Zweck.
Es soll ja Leute geben, die glauben wenn sie Ihr eigenes Brennholz, welches sie vom Förster gekauft haben, nach Hause fahren wäre dies ein LOF-Zweck. Weit daneben! Der gute hatte mir erklärt das das Transportierte Gut auf dem eigenen Grundstück erzeugt werden muß.
Wenn ich mir das Holz nur vom Förster gekauft hätte, wäre das genau so, als hätte man sich im Supermarkt eine Konservendose gekauft, und dieser Transport ist dann Steuerpflichtig.
Übrigens erzählte er mir auch, sein Nachbar hätte einen kleinen Schlepper mit 6 km Schild, den würde er sich ab und zu leihen um sein Holz, natürlich auch vom Förster gekauft, nach Hause zu fahren, und mit dem Schlepper hätte er bis jetzt noch jedes Mofa überholt.

Was soll man jetzt noch dazu sagen?
Einfach machen was man will, nur nicht erwischen lassen?
Mit freundlichen MAN-Gruß

Karl-Ernst