MAN-Traktor.de Forum
Verschiedenes => alles weitere => Thema gestartet von: Rastlin am 10.09.2019, 12:52:04
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Moin moin,
mal eine (vielleicht blöde?) Frage:
Ich möchte mit einen MAN 2F1 kaufen.
Reines Hobbygerät, kein Land- oder Forstbetrieb o.ä. vorhanden.
Der Schlepper soll ein schwarzes Kennzeichen bekommen.
Ich besitze Führerscheinklasse B / M / S / L. (normaler PKW-Führerschein halt)
Reicht das als Führerschein um den Schlepper einfach spazieren zu fahren, oder auf Treffen zu fahren?
Hier liest man im Internet gefühlt hundert verschiedene Aussagen zu.
Vielen Dank euch!
Gruß
Kai
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Hallo,
reicht auf jeden Fall!
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Moin Kai,
es gelten die Bestimmungen für B.
Bei Solofahrten gibt es keine Probleme.
Bei Anhängerbetrieb gelten die üblichen Bestimmungen für B:
Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder.
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg,
wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.
Gruß
Jörg
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Hallo,
vielen dank für die Antworten!
Also wird im "normalen" Fahrbetrieb (mit schwarzem Kennzeichen) der Schlepper wie ein Auto gesehen?
Gruß
Kai
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Genau so ist es.
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Du darfst mit dem L-Schein einen Zulassungsfreien Anhänger bis 25km/h mitführen. Oder einen Solo-Schlepper bis max 40km/h (das war bis vor einigen Jahren noch 32 km/h) - trifft ja auf unsere Emmas nicht zu.... lg Wilfried
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Moin,
der L-Schein gilt aber nur für LOF also mit grünem Kennzeichen, in diesem Fall zählt der B-Schein und dann muss der Anhänger auch versichert, versteuert sein und TÜV haben.
Gruß Henrik