Alles was mit Recht und Unrecht zu tun hat ist immer eine komplizierte Sache. Das hat auch immer was mit Stolz zu tun und Unmut weil man nicht gefragt worden ist. Fakt ist aber, daß der Verlag sich, auf welche Art auch immer, bereichert. Das ist für viele Anwälte natürlich auch eine lukrative Nebeneinnahme, weil gerade bei Bildern kein Ermessensspielraum da ist, weil eindeutig zu belegen.
ich würde das erst mal ohne Anwalt versuchen indem man dem Verlag die Urheberrechtsverletzung mitteilt. In dem Schreiben würde ich darauf hinweisen, daß DU die Höhe des Anspruchs auf Schadenersatz gerade anwaltlich prüfen lässt. Zum einen wegen der unzulässigen Veröffentlichung aber auch wegen der fehlenden Urheberkennzeichnung.
SO sollte denen klar werden, daß Du weißt wovon Du sprichst. Dann erst mal sehen was passiert. Weg laufen kann Dir der Fall nicht.