Brauche ich an einem Traktor Bremslichter?
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beantwortet diese Frage, aber nicht direkt.
Der § 53 regelt Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler.
dort finden wir dann auch: Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
Krankenfahrstühlen,
Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
Damit habe ich aber noch keine Antwort.
Die Antwort findet sich im §72
§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen.
Dort finden wir die Änderung zu § 53 Abs. 2 Satz 1
§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge
Die Antwort ist also:
Ist mein Traktor nicht schneller als 25 km/h, dann brauche ich keine Bremslichter.
Es ist aber auf jeden Fall ratsam, einen Traktor mit Bremslichter auszustatten.
Gruß
Ferdinand