Anhänger sind nur steuer-, zulassungs- und versicherungsbefreit, wenn sie für LoF eingesetzt werden.
Dann kann man ein grünes Folgekennzeichen dran schrauben.
Holt man mit den Anhänger Holz für den Kamin aus dem Wald, oder fährt alte Möbel zum Sperrmüll,
ist das nicht LoF. Dann braucht der Anhänger TÜV, muß versteuert und versichert werden.
Dabei kommt es nicht darauf an, wie der Trecker angemeldet/versteuert ist.
Bela, bei eurem Buschtransport haben die Polizisten ein Auge zugedrückt und das als LoF-Tätigkeit für den Nachbarn
gedeutet. Mit Möbeln wäre die Tour anders ausgegangen.
Gruß
Jörg