Hallo,
es ist nicht ganz richtig, dass ein KK auf der Ackerschiene nicht zulässig sei. Es kommt 1. auf die Ausführung des KK an, meiner hat z. B. eine Prüfnummer und ist bis 3,5 to im Straßenverkehr zugelassen und 2. muß die Ackerschiene mit einer Verdrehsicherung ausgestattet sein oder wie diese hier
[ebay]320536643935[/ebay]
gebaut sein.
Wie es allerdings aussieht, wenn man den Schlepper steuerpflichtig zugelassen hat, weiß ich nicht. Evtl. mal einen TÜV-Menschen fragen ...
Gruß ... Rudi ...