MAN-Traktor.de Forum
Probleme und Fragen zum MAN-Traktor => Technik => Thema gestartet von: christofmagenta am 07.09.2010, 19:12:21
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Hallo,
wie viel Gewicht als Anhänger darf ich an 2F1 anhängen? In dem Brief ist nichts angegeben.
Gruß Uwe
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In der MAN-Schleppertechnik ist der 2F1 mit einer max. Anhängelast von 7 t angegeben.
Zugkraft am Haken auf dem Acker 900 kg, auf der Straße 1100 kg.
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Hallo,
also ich würde ungebremst max. 1,5to und gebremst vielleicht 2to anhängen. Kommt halt darauf an ob Berg oder nur Flachland. Bin schon ein paar mal ins Rutschen gekommen und dann gehts schnell rauf mit dem Puls ;-)
Gesamt hatte ich mal 2,9to auf der Waage (Hänger + Trekker) beim wiegen auf der Mülldeponie. Das war aber auch das höchste der Gefühle... Soviel würde ich nicht mehr laden. Da ging nur noch 1. Gang am Berg und bergab musste ich die Bremse vom Anhänger mitbenutzen.
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Die 7 t sind allerdings auch nur gedacht auf ebener Strecke, wenns Bergauf oder ab geht reduziert sich das Gewicht natürlich je nach Steigung extrem.
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Hallo,
vielen Dank für eure Antworten, dass hilft mir schon mal weiter.
Gruß Uwe
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Hallo Uwe
Ich weiß zwar nicht wie gut die Bremsen bei dem 14er sind aber wenn die so sind wie beim B18A brauchst Du starke Oberschenkel. Wir haben einen Kipper für den 18er und damit bringt er 3050 Kg leer auf die Waage. Je nach Körnung hab ich knapp 7to. Gesamtgewicht und muß dann auch 3km über Berg und Tal, 3. Gang und Handgas runter da der Anhänger keine Bremse hat und gut schiebt. Wir fahren schon 12 Jahre so und bis heute ist alles gut gegangen. Das ist jetzt nichts zum Nachahmen sondern nur ein Beispiel das es geht. Doch bei dem 14er würde ich es nicht wagen da er ja fast 800 Kg leichter ist.
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Hallo,
nochmal vielen Dank für die Antworten. Ich habe mir jetzt folgendes überlegt. Ich werde mir eine Vorrichtung bauen um eine AHK, dort wo das Zugmaul angebracht ist, anzubauen. Ich habe zwar einen KK auf der Ackerschiene aber dass ist laut Netz nicht zulässig. Am besten denke ich ist ein Anhänger mit 1200 Kg Nutzlast ca. 950 Kg. Das hat den Vorteil ich kann beim Holz machen den Hänger mit dem 2F1 aus dem Wald ziehen und wenn die Strecke weit kann ich umhängen. Genauso werde ich es machen wenn ich Holzschneide dann habe ich den Traktor mit Säge und das Auto mit Anhänger um das Holz nach Hause zu fahren.
Gruß Uwe
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Hallo,
es ist nicht ganz richtig, dass ein KK auf der Ackerschiene nicht zulässig sei. Es kommt 1. auf die Ausführung des KK an, meiner hat z. B. eine Prüfnummer und ist bis 3,5 to im Straßenverkehr zugelassen und 2. muß die Ackerschiene mit einer Verdrehsicherung ausgestattet sein oder wie diese hier
[ebay]320536643935[/ebay]
gebaut sein.
Wie es allerdings aussieht, wenn man den Schlepper steuerpflichtig zugelassen hat, weiß ich nicht. Evtl. mal einen TÜV-Menschen fragen ...
Gruß ... Rudi ...