Aber die Handhaltung der rechten Hand ist anders, einmal ist der Zeigefinger ausgestreckt und einmal umgreift er das Lenkrad, also wurde das zeite Bild definitiv ain einem anderen Moment gemacht als das erste, und nicht nur aus einem anderen Blickwinkel.
Aber in der Tat sehen die Begrenzungsleuchten auf dem ersten Bild etwas merkwürdig aus.
Als die Blinklichteinrichtung noch keine Pflicht war, war diese ja auch eine Sonderausstattung.
Darum denke ich sind dann nach Einführung der Blinklichtpflicht die anderen Begrenzungleuchten montiert worden, so wie sie auch auf meinem 4P1 druf sind.
Mußten eigentlich die zuvor ohne Blinkanlage ausgeliefeten Schlepper dann später entsprechend nachgerüstet werden?