Der TÜV Prüfer hat zu den Kugelköpfen mal gesagt:
Wenn der Kugelkopf ein Prüfzeichen hat, ist das kein Problem und er muss nicht eingetragen werden.
Allerdings besteht das Problem darin, woran man den Kugelkopf anschraubt.
Ist es eine Feste Ackerschine, wie bei Leo ist da kein Problem oder wie bei Thomas an der Winde.
Sprich das Bauteil an das man den Kugelkopf schraubt muss fest mit dem Traktor verbunden sein und darf sich keine mm Bewegen werder recht/Links bzw. rauf und runter.
Deswegen ist es verboten sie an eine "normale" Ackerschine einer Heckhydraulik zu schrauben.
Weil die Hydraulik könnte durch das Gewicht des Anhängers hoch gedrückt werden (fahrt durch Schlagloch) oder rechts links zu schaukeln beginnen...
Deswegen sollte ich den Kugelkopf an meinem IHC abschrauben, hat mich der TÜV Prüfer daraufhin gewiesen.
Wenn ich mir etwas stabiles aus Flacheisen bauen würde, wäre es wieder okay.
Aber das sieht der nächste Prüfer wahrscheinlich wieder anders.
Gruß Christian