MAN-Traktor.de Forum

Probleme und Fragen zum MAN-Traktor => Verschiedenes => Thema gestartet von: 2f1 am 24.08.2011, 17:35:01

Titel: Bekomm ich TÜV ohne Überrollbügel?
Beitrag von: 2f1 am 24.08.2011, 17:35:01
Hallo,

die Restauration meines 2f1 ist jetzt ziemlich abgeschlossen. (Bilder folgen in einem anderen Thread!)

Ich möchte aber keinen Überrollbügel montieren. Ich weiss, viele werden jetzt sagen ich sei lebensmüde oder so, aber ich will damit wirklich nicht mehr ins Gelände, sondern nur noch auf Oldtimertreffen, und ab und an nen kleinen Hänger von A nach B ziehen. (Fürs Grobe hab ich meinen John Deere).

Jetzt hab ich von jemandem gehört, dass man mit einer schwarzen Nummer keinen Überrollbügel braucht. Hört sich für mich irgendwie unglaubwürdig an oder???

Was habt ihr so für Erfahrungen? Habt ihr nen Bügel drauf? Kommt es am Ende auf den guten Willen des TÜV-Menschen an?


Grüße Dominik
Titel: Re: Bekomm ich TÜV ohne Überrollbügel?
Beitrag von: BELA G. am 24.08.2011, 17:52:02
Hallo Dominik,
Wenn du dein MAN auf schwarze Nummer zulassen willst brauchst du keinen überrollbügel.

Gruß Béla
Titel: Re: Bekomm ich TÜV ohne Überrollbügel?
Beitrag von: M.A.Ngönntsichjasonstnix am 24.08.2011, 18:17:43
Um es noch zu präzisieren:

Den Überrollbügel verlangt die Berufsgenossenschaft, wenn du mit dem Traktor "richtig" landwirtschaftlich arbeiten willst.

Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr (dafür ist der TÜV zuständig) ist der Überrollbügel nicht relevant.

Gruß

Rainer
Titel: Re: Bekomm ich TÜV ohne Überrollbügel?
Beitrag von: kobbi am 24.08.2011, 18:47:23
        hallo
reiner du nimst mir die worte aus den mund .
und ich bin der meinung=nur wen du (er)der bg unterliegs,mitglied der bg bist oder für solche arbeitest.
aber  m-verfahren  jürgen müßte es besser wissen,der ist glaube ich bg mann.
  gruß
      jens
Titel: Re: Bekomm ich TÜV ohne Überrollbügel?
Beitrag von: christofmagenta am 24.08.2011, 19:12:29
Hallo Dominik,

ich habe auch das Internet befragt. Es ist richtig was Rainer sagt, der TÜV interessiert sich dafür nicht, nur die BG.
Ich habe aber zwei interessante Links gefunden.
http://www.traktorhof.com/forum/viewtopic.php?t=11279&sid=9e814760771064f4886e68b7a2c5221c
http://www.deutz-traktoren.de/tuev_und_versicherung/kennzeichen/uebersicht.php
Hier wird von einer Bauhöhe gesprochen, die verändert wird, wenn der Überrollbügel abgebaut wird und das damit die Betriebserlaubnis erlöschen könnte. Kann jemand diese Meinung kommentieren?

Gruß Uwe
Titel: Re: Bekomm ich TÜV ohne Überrollbügel?
Beitrag von: 2f1 am 24.08.2011, 21:22:36
Dann hatte mein Kollege also doch nicht so ganz unrecht.

Also wenn ich jetzt zum TÜV gehe, dann wird er es höchstwahrscheinlich nicht bemängeln, dass da kein Überrollbügel dran ist.
Er stellt mir ein Gutachten aus welches besagt, dass alles in Ordnung ist. Ich gehe aufs Landratsamt und lasse den Schlepper zu, rein theoretisch kann ich ihn nun ja auch auf ein grünes Kennzeichen zulassen, kontrolliert jetzt ja niemand mehr ob ein Überrollbügel dran ist oder nicht. Wie gesagt, REIN THEORETISCH, wäre dann natürlich nicht so ganz legal.

Oder? Mein Gedankengang ist doch richtig?

P.S. weiss jemand was der 2f1 an Steuern mit einem schwarzen Kennzeichen kostet?

Grüße Dominik
Titel: Re: Bekomm ich TÜV ohne Überrollbügel?
Beitrag von: Karl-Ernst am 24.08.2011, 22:38:32
Für den TÜV benötigst du keinen Überrollbügel, selbst wenn eine grüne Nummer drann ist. Es kann halt nur sein das er dich darauf hinweist, das wenn du in der BG bist und den Schlepper noch für LOF-Zwecke nutzt du den Bügel montieren muß.
Die Steuer richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht.
Ich zahle für meinen 35er mit 2500 kg 160 € und für meinen 45er mit 3.500 kg 210 €/Jahr.
Titel: Re: Bekomm ich TÜV ohne Überrollbügel?
Beitrag von: mancit am 25.08.2011, 16:25:21
hallo

ich weiß nur so viel, das es auch eine rolle spielt ob in den fahrzeugschein der überrollbügel eingetragen ist oder nicht. wenn er dort nicht eingetragen ist, dann muss auch keiner drauf, genauso umgekehrt. das funktioniert aber meines wissens auch nur dann, wenn der schlepper durchgängig zugelassen war. wenn der schlepper nun neuzugelassen wird, muss er die heutigen normen auch erfüllen, also muss ein überrollbügel dran.

wir hatten damit noch nie probleme, weil wir an beiden schleppern einen ÜB montiert haben.

mfg christian
Titel: Re: Bekomm ich TÜV ohne Überrollbügel?
Beitrag von: christofmagenta am 25.08.2011, 18:58:09
Hallo Dominik,

ich bezahle 56,-€ für meinen 2F1.


Gruß Uwe
Titel: Re: Bekomm ich TÜV ohne Überrollbügel?
Beitrag von: mancit am 25.08.2011, 21:13:26
hallo

unsere beiden (2n1, 4r3) laufen beide steuerfrei. dafür haben wir sogar nen bescheid vom finanzamt.

mfg

christian