MAN-Traktor.de Forum
Probleme und Fragen zum MAN-Traktor => Verschiedenes => Thema gestartet von: Lukas Lanz am 29.07.2015, 22:23:07
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Moin
ich habe überlegt für meine Trecker einen Carport, eine Garage zubauen.
Er soll 7 X 5.25m und ca. 3 m hoch werden.
Er soll aber außerhalb des Bau Gebietes gebaut werden.
Darf ich denn Carport dort einfach bauen??
In Niedersachsen.
Lukas Lanz
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Hallo Lukas,
am besten gehst Du mal zum zuständigen Bauamt die können Dir genau sagen was Du wo und wie bauen darfst.
Grüße aus der schönen Pfalz
Stephan
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Hallo Lukas, ich weiß das sich das mit der Baugenehmigung bei uns nach dem "umbauten Raum " richtet!
Das ist aber von Kreis zu Kreis verschieden! :(
Außerhalb der Bebauungsgrenze ist es nochmal was anderes!
Hast Du einen landwirtschaftlichen Betrieb auf dich/euch angemeldet?
Das vereinfach die Lage! ;)
Gruß Alex
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Hallo lukas,
Eindeutig NEIN, außerhald des baugrundstück darfst du grundsätzlich nicht bauen, auch kein "kleingebäude unter 15m²". (siehe bundesbaugesetz)
Eine ausnahmegenehmigung gäbe es evtl. (wie alex angedeutet hat) als offenen unterstand, wenn du ein landwirtschaftlicher betrieb bist.