MAN-Traktor.de Forum
Probleme und Fragen zum MAN-Traktor => Verschiedenes => Thema gestartet von: benni am 27.01.2014, 19:33:58
-
Hallo allerseits,
Habe am Wochenende einen alten PKW Hänger 750kg bekommen den ich mir wieder flott machen und an meinen 2f1 hängen möchte.nur leider ist der ohne Papiere. Weiß jemand ob ich den überhaubt anmelden muss wenn ich den nur mit dem Schlepper bewege? Vielen dank schonmal im vorraus
-
Hallo,
hast du schwarze Kennzeichen am Traktor? Dann muss der Anhänger ganz normal angemeldet sein und ein eigenes Kennzeichen besitzen.
-
Hallo Benni,
Papiere brauchst du auf jeden Fall, wenn der Anhänger nach (ich glaube )1960 gebaut wurde.
Wenn der Anhänger später gebaut wurde, brauchst du auf jeden Fall eine Betriebserlaubnis (BE).
Die kannst du möglicherweise vom Hersteller bekommen.
Wenn das nicht möglich ist, muß du beim TÜV eine Vollabnahme machen.
Jetzt hängt es vom Verwendungszweck ab.
Wenn du ausschließlich LoF-Tätigkeiten damit verrichtest, kannst du den Anhänger (bis 25kmh) mit Folgekennzeichen
betreiben. Der ist dann versicherungs-, zulassungs- und TÜV-frei.
Nutzt du ihn für private Zwecke, b. B. für den Garten oder zum Holzholen aus dem Wald, mußt du den Anhänger
zulassen, versichern und alle 2 Jahre zum TÜV.
Gruß
Jörg
-
Hallo kokett ja habe schwarze. Ok hmm schade. Bei uns hier fahren die meisten Bauern mit ihren alten karren ohne Schilder rum.deswegen dachte ich es sei was anderes wenn man son Hänger am trecker hat. Naja gut mal schauen.trotzdem vielen dank für die schnelle antwort
-
Hallo Jörg ja das typenschild ist noch komplett lesbar. Ich werde es mal beim Hersteller versuchen.danke für den Tipp.wünsche einen schönen Abend