MAN-Traktor.de Forum
Probleme und Fragen zum MAN-Traktor => Verschiedenes => Thema gestartet von: Töf Töf 430 am 30.04.2010, 22:08:20
-
Hallo,
ich habe die ABE aufgetrieben, ;D
wer noch seine Unterlagen vervollständigen möchte.
[attachment=1]
[attachment=2][attachment=3][attachment=4]
Bei der M-555 beträgt die zulässige Anhängerlast 12 t.
Bei der M-605 beziehen sich die 3000 kg auf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs,
wobei die Anhägerlast praktisch egal ist.
Soweit ich weiß auflaufgebremst 16 t, Druckluft 40 t (gesetzliche Regelung). 8)
Ps.suche noch ein Foto von der M-555
Gruß
Volker
-
Hallo Volker,
ich meine Deiner Zugmaul am Bild auf M-605 umgebaut ist. Laut das ABE für M-555 ist der Zugmaul direkt an der Rückseite des Getriebes mit M16 Schrauben befestigt. Wenn der MAN eine Kraftheberanlage hat muss auch zwei Gleitschienen und zwei Halter mit Doppelstecker vorhanden werden. Dein AS 430 hat augenscheinlich ein Bosch Kraftheber nachgerüstet (?).
Gruss
Magne
-
Hallo Magne,
es könnte schon sein das du recht hast.
Es sind meiner Meinung nach 2 gleiche, nur unterschiedlichem Datums.(Nachfolger)
Einziger Unterschied die Anbringung der Plakette.
M-555 seitlich
M-605 oben
Der Kraftheber hatt warscheinlich nur mit der Befestigung zu tun? Die M16 Schrauben sind ja da. :-\
[attachment=1]
Gruß
Volker
-
Hallo Volker,
eine 3-Punkt Aufhängung fordert eine obere Lagerung für der Oberlenker. Der Zugmaul ohne Halter und Doppelstecker, wie an Deinem Bild aus der ET-Liste, passt nur in den Gewindebohrungen (Bild 2) der Oberlenkerlagerung. An meinem Bild 1 kannst Du erkennen dass die "M-605" Zugmaulhalter in den Bohrungen für die Oberlenkerlagerung bzw. Getriebewand passen.
Gruss
Magne
-
Hallo zusammen,
ist dies dann M-555 ?
[attachment=1]
Eine Plakette konnte ich leider nicht finden. Ab wann war die den Pflicht ?
Der TÜV hat bislang nicht gemeckert...
Gruß
Olli
-
Hallo Olli, ;)
Ich habe noch eine Ersatzteilliste bekommen.
Darauf ist dein Zugmaul zu sehen.
[attachment=1]
Ich denke auch das es das M-555 ist.
Seltsamer Weise sind beide mit der gleichen Ersatzteilnummer aufgeführt.
Kann man noch erkennen ob seitlich ein paar Nieten waren?
Von der Befestigug ist es egal, ob mit oder ohne Kraftheber,bei mir müßte ich nur die Verstellschienen abschrauben.Wie Magne es meinte.
Die Bohrung ist die gleiche.
Die Plakette war und ist Pflicht (siehe ABE). Bei mir hatt es der Tüver bemängelt. >:(
Gruß
Volker
-
Hallo
Ich wundere mich nur, das ihr mit dem starren Zugmaul überhaupt TÜV bekommt.
Bei uns ist der TÜV immer ganz verrückt drauf, das das Zugmaul drehbar ist, und sich auch drehen lässt.
Bei uns im Ort hat einer mit seinem Kleinschlepper keinen TÜV bekommen, nur weil sich das Zugmaul nur mit einer halben meter langen Stange, so seitlich reingesteckt gedreht hat und nicht von Hand, und bei mir hat der TÜV-Prüfer auch jedesmal probiert ob es sich auch leicht von Hand drehen lässt.
-
Hallo,
bei uns haben viele Anhänger ein drehbares Zugauge; wenn man dann ein starren Zugmaul hat, gibt es kein Sicherheitsproblem besonders beim Geländefahren.
@ Olli, warum hast Du keine Verstellschienen für der Zugmaul wenn Du ein so begehrter Kraftheber an Deinem AS 325 hast? Was machst Du wenn Du ein 3-Punkt Gerät anhängen möchtest?
Gruss
Magne
-
Hallo, es gibt eine Ausnahme für starre Kupplungen für Fahrzeuge mit Zulassung vor ....??
irgendwann vor 1960 , ich weiß es nicht genau.
Fragt Euch mal durch. Der TÜV weiß es sicher.
-
Hallo,
bei mir hatt er nur die fehlende Plakette bemängelt, und ich sollte versuchen eine nach machen zu lassen.
Wiso kein Tüv, jetz haben wir ja sogar die ABE. ;D
Das drehbahre Zugmaul darf kein spiel haben und muß drehbar sein.
Gruß
Volker
-
Hallo Magne,
@ Olli, warum hast Du keine Verstellschienen für der Zugmaul wenn Du ein so begehrter Kraftheber an Deinem AS 325 hast? Was machst Du wenn Du ein 3-Punkt Gerät anhängen möchtest?
ich habe die Hydraulik bislang noch nicht verwendet. Deshalb habe noch keine Konflikte zwischen Zugmaul und Aufhängung erkannt.
Die Hydraulik wurde vermutlich später mal nachgerüstet und 1956 wurde in den Fahrzeugbrief eine Behelfsladefläche eingetragen. Länge 840mm, Breite 1200mm und 210kg zulässige Nutzlast. Vielleicht ist das zusammen erfolgt.
Gruß
Olli
-
Olli, danke für die Antwort!
Kennst Du oder jemand der Zweck der obere Lagerung am rechten Achstrichter? Ich habe sowas nur beim AS325 gesehen ...
Gruss
Magne