MAN-Traktor.de Forum
Probleme und Fragen zum MAN-Traktor => Verschiedenes => Thema gestartet von: Alphagomma am 30.08.2016, 16:47:35
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Hallo liebe MAN Fan Gemeinde,
Ich habe folgendes Problem, falls das Thema schon mal behandelt wurde Bitte Löschen....
Ich möchte unsern B18A1 wieder flott für die Straße machen, und stehe vor einem großen(?) Dilemma:
Leider sind keine Papiere zu dem Schlepper mehr auffindbar, weder Teil1 noch Teil2, der Letzte TÜV ist 1978 abgelaufen. Nun stellt sich mir die Frage, wie ich den Schlepper trotzdem Zugelassen bekomme?
Muss ich mit einer Einzelabnahme rechnen oder gibt es die Möglichkeit, Ersatzpapiere auf irgendeine Art zu erwerben?
Viele Grüße
Philipp
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Moin Philipp,
du mußt zur Einzelabnahme.
Da die Prozedur in jedem LK anders behandelt wird, solltest du das mit der Zulassungsstelle besprechen.
Gruß
Jörg
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Hallo,
meistens hilft es, wenn man eine Briefkopie eines baugleichen Schleppers hat.
Wenn technische Daten und die Briefkopie benötigt werden, einfach melden. Ich kann dann meinen Brief einscannen und per Mail zusenden.
Gruß
Klaus
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Hallo Philipp,
hatte das gleiche mit meinem C40A.
1. Du brauchst einen Eigentumsnachweis, d.h. Landratsamt benötigt von die eine Bescheinigung des Vorbesitzers mit Unterschrift. Danach wird die Fahrgestell-Nr. 4 Wochen Bundesweit veröffentlicht um herauszufinden ob es einen anderen Ansruch darauf gäbe. Danach ist es erstmal Deiner!
2. Dann §21 Abnahme beim Tüv (oder §23 für H-Kennzeichen oder rote 07-er Nummer)
3. und Zulassen....
Gruss Wilfried
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Hallo,
meistens hilft es, wenn man eine Briefkopie eines baugleichen Schleppers hat.
Wenn technische Daten und die Briefkopie benötigt werden, einfach melden. Ich kann dann meinen Brief einscannen und per Mail zusenden.
Gruß
Klaus
Hallo Klaus,
stehe vor dem gleichen Problem wie Alphagomma damals. Unser Scheunenfund ist leider ohne Papiere und für die Zulassung würden uns die Daten eines baugleichen Traktor sehr helfen.
Könntest Du uns diese als Scan zur Verfügung stellen?
Vielen Dank bereits im Voraus.
Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald
Schwarzwaelder
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Hallo Schwarzwälder,
Du kannst Dir gerne einen Brief eines Baugleichen Schleppers besorgen....da interessiert sich aber der Tüv nicht dafür.
Der fordert auf jeden Fall eine ABE vom KBA an und nur die ist Basis für die Ausstellung neuer Papiere!
Aber kümmere Dich um den Eigentumsnachweis bei der Zulassungsstelle - das dauert mind 5 Wochen....
Gruß Wilfried
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Moin Wilfried,
das ist nicht in allen Fällen so.
Für meinen AS 440 A war genau die Briefkopie eines anderen AS440 A gefragt.
Das scheint bei jeder Zulassunungstelle anders zu sein.
Gruß
Jörg
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Hallo Jörg,
das kann schon sein das es Unterschiede im Verwaltungsakt gibt....
Um Verwirrung zu vermeiden müssen wir aber klar zwischen TÜV und Zulassungsstelle trennen!!
TÜV: macht nur eine Abnahme nach §21 oder §23(H-Kennzeihen) - Hier kann eine Briefkopie evtl hilfreich sein wenn sie exakt passt. Normal fordert der TÜV die Betriebserlaubnis beim KBA an....
Zulassungsstelle: Nutzt die Abnahme des TÜV und stellt bei nichtvorhandensein des Originalbriefes einen neuen auf. Hierzu braucht man jedoch den Eigentumsnachweis (s.O.). Da dieser einige Wochen dauert sollt man hiermit anfangen.
LG Wilfried