Hallo,
mein B18A war seit 1974 "zum Verschrotten" abgemeldet, aber der alte entwertete Brief war noch vorhanden.
Damit war es nun überkaupt kein Problem mit dem TÜV, denn, wie es oben schon gesagt wurde, bei vorhandenem Brief ist keine Vollabnahme mehr notwendig.
Ich habe, wie so viele, statt der originalen 6.00-20 die 6.50-20 vorne und hinten entsprechend die passenden etwas größeren Reifen montiert.
Die habe ich, um späteren Ärger zu vermeiden, gleich eintragen lassen, und auch das war überhaupt kein Problem. Die Eintragung hat aber noch was extra gekostet.
Nach einem Warndreieck wurde ich übrigens nicht gefragt. Da ich so ein Teil aber für den Fall einer Panne oder eines Unfalls für wichtig halte, habe ich mir vor kurzem so ein neues Mini-Dreieck (ist laut Aufschrift in der ganzen EU zugelassen) gekauft. Dessen Behälter misst gerade mal 43cm x 4,5cm x 3cm, und damit hat das Ding locker in der Werkzeugkiste Platz.
Gruß aus Tuttlingen
Rainer