Hallo Benni,
Papiere brauchst du auf jeden Fall, wenn der Anhänger nach (ich glaube )1960 gebaut wurde.
Wenn der Anhänger später gebaut wurde, brauchst du auf jeden Fall eine Betriebserlaubnis (BE).
Die kannst du möglicherweise vom Hersteller bekommen.
Wenn das nicht möglich ist, muß du beim TÜV eine Vollabnahme machen.
Jetzt hängt es vom Verwendungszweck ab.
Wenn du ausschließlich LoF-Tätigkeiten damit verrichtest, kannst du den Anhänger (bis 25kmh) mit Folgekennzeichen
betreiben. Der ist dann versicherungs-, zulassungs- und TÜV-frei.
Nutzt du ihn für private Zwecke, b. B. für den Garten oder zum Holzholen aus dem Wald, mußt du den Anhänger
zulassen, versichern und alle 2 Jahre zum TÜV.
Gruß
Jörg