Autor: D-Platoon Thema: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)  (Gelesen 20662 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline D-Platoon

  • Moderator
  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 718
    •  
Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« am: 28.07.2011, 11:52:17 »
Hallo Leute,

ich schlage mich gerade durch den ganzen Kennzeichendschungel. Mittlerweile kristallisiert sich immer mehr heraus, dass ich meinen AS718A wohl mit nochmaler schwarzer Nummer anmelden werde. Dann darf ich nämlich sowohl zu treffen fahren, als auch LoF-Zwecke erfüllen.
Füherscheinmäßig ists momentan kein Problem, weil hier im Haus alle Klasse CE haben.
Welche FS-Klasse wäre denn für den leeren Traktor (schwarz angemeldet) bzw. den Traktor mit Anhänger notwendig?

Nun stellt sich auch die Frage:
Ich würde gerne mit dem MAN (wie gesagt: schwarz angemeldet) auch mal Holz aus dem Wald holen, also einen "Gummiwagen" dahinter spannen.
Wie muss dazu der Anhänger angemeldet sein? Es liegt ja ein Lof-Zweck vor. Kann ich die grüne Folgenummer, welche auf einen anderen Traktor im Haus verweist verwenden?

Beziehungsweise wie verhält es sich im allgemeinen:
Habe im Haus zwei Traktoren mit grüner Nummer.
Der Gummiwagen ist logischerweise nur mit einem Kennzeichen bestückt. Müßte ich da die Nummer jeweils dem Zugfahrzeug anpassen?

Fragen über Fragen...

Was ich bisher herausgefunden habe:
- grün: nur LoF-Zwecke erlaubt. Also Fahrten zum Oldtimertreffen sind tabu. Aber Steuerfrei
- rot: auch sehr eingeschränkt - aber sinnvoll, wenn man mehrere Oldtimer hat und diese nicht gleichzeitig bewegt.
- schwarz (normal): fast alles erlaubt (Treffen, und auch LoF-Zwecke), wird nach Gewicht besteuert (11,25€/200kg) Nur welche FS-Klassen hier von Nöten sind habe ich noch nicht herausgefunden.
- schwarz (H): identisch mit oben, benötigt Oldtimergutachten (ca. 100€), pauschal besteuert (ca. 192€)

Wie die Unterschiede bei den Versicherungsbeiträgen sind, bin ich gerade noch am abklären.
Deutz 5506: 52PS, 4 Zylinder, Bj. 72
Porsche Diesel Junior: 14PS, 1 Zyl., Bj. 59
MAN AS 718 A: 18PS, 2 Zyl., Allrad, Bj. 54
BMW R 1200 GS Adventure, 125PS, 2 Zyl. Boxer, Bj. 14
BMW K 1200 GT, 152PS, 4 Zyl., Bj. 08
BMW 320d touring, 150PS, 4 Zyl., Bj. 05

Offline dieselemma

  • > 250 Beiträge
  • ****
  • Beiträge: 290
  • dieselemma
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #1 am: 28.07.2011, 13:17:29 »
hallo
also der anhänger muss ein nummernschild von ein schlepper besitzen der auf dich angemeldet ist.die grüne nummer ist ok.nur wenn du damit holz holst muss du nachweisen das du das holz für stallheizen oder so nimmst.also für landwirtschaft genutzt wird.wenn das nicht so ist,lieber schwarze nummer.mit den führerschein liegt an den schlepper.wenn der 40 läuft und eine hohe zuladung hat,was bei m.a.n wohl nicht so ist ,muss du klasse 2 haben.
gruss philipp

Offline FrontMAN

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 547
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #2 am: 30.07.2011, 23:25:35 »
Hallo,

solange du keine Lohnarbeit machst, also nicht für andere Leute fährst, dann reicht das grüne Kennzeichen aus. Spart die Kfz-Steuern. Der Anhänger braucht normalerweise eine Betriebserlaubnis, die bekommst du bei der Dekra, kostet ca. 300€. Ist allerdings eine einmalige Sache, keine weitere HU mehr. Das Kennzeichen ist dann identisch mit einem deiner zugelassenen Schlepper.

Gruss
Armin
Grüße aus dem Eichsfeld

2N1  1992
4R3  2011
2P1  2015
4R3  2018
2F1  2020

Offline dieselemma

  • > 250 Beiträge
  • ****
  • Beiträge: 290
  • dieselemma
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #3 am: 31.07.2011, 06:14:18 »
morgen
das mit den lohnarbeiten ist nicht richtig.lohnunternehmer haben auch grüne nummer.und wenn mann grüne nummer hat zahlt mann berufsgenossenschaft.also ist mann landwirt.und der hat wiederum eine steuernummer ;) aber ab ein hecktar land und den bg bescheid kannst du den schlepper auf grüne nummer zulassen.
gruss

Offline MAN-Ewald

  • > 100 Beiträge
  • ***
  • Beiträge: 100
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #4 am: 31.07.2011, 08:59:26 »
Hallo Dieselemma,
gib unter Google ein :Land-oder fortstwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr.
Hier findest du alles was für dich wichtig ist.

Mit freundlichen Grüßen

MAN-Ewald

Offline Lef.

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 5804
  • AS 440 A, IHC D439, Gutbrod 2400, Ritscher 412
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #5 am: 31.07.2011, 09:02:04 »
Moin,
das mit der BG kann nicht stimmen.
Ich habe an meinem IHC ein grünes Kennzeichen, und bin nicht in der BG.

Die grüne Nummer ist zweckgebunden, also nur für LoF.
Wer sich sein Kaminholz aus dem Wald holt, betreibt keine Forstwirtschaft, sondern
fährt Einkaufen für den privaten Gebrauch.
Das ist nicht von der KFZ-Steuer befreit.
Wer das macht begeht Steuerhinterziehung.

Noch ein Beispiel:
Wer mit grüner Nummer zur Kiesgrube fährt, um Sand für die Sandkiste seiner Kinder holt, und dabei
einen 2-Achser verwendet, hat nicht nur Steuerhinterziehung begangen, sondern fährt auch
mit ohne gültige Fahrerlaubnis. (bei PKW-Fürherschein)

Bei uns hat man vor ein paar Jahren die grüne Nummer mit dem Hinweis "Oldtimer" bekommen,
das ist jetzt vorbei. Den MAN werde ich mit schwarzer Nummer anmelden.
Gleichzeitig werde ich auch meine 1-Achsanhänger anmelden und versichern.

So lange nichts passiert,kann es nur Geld wegen Steuerhinterziehung kosten.
Entsteht ein großer Schaden, und die Fuhr ist nicht verischert wird es knapp...

Gruß
Jörg

Offline Luci

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 2632
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #6 am: 31.07.2011, 10:59:51 »
Hallo zusammen,
also ich denke bei den Beträgen die es ausmacht, den Schlepper mit schwarzer Nummer anzumelden,
ist es es nicht wert irgendwas zu riskieren!
Ich bezahle für meinen  2P1 von März bis Oktober (Saisonkennzeichen!) 99 € Steuer und 65 € Versicherung !!
Dafür mach ich mir dann auch keine Gedanken wann ich wohin fahren darf. ;)
Gruß Alex.
Alex fährt MAN 2P1
               MAN 4R2
               Güldner ADN 8H
               Güldner 517G

Offline Karl-Ernst

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 3045
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #7 am: 31.07.2011, 11:40:06 »
Ich habe auch beide mit schwarzem Kennzeichen zugelassen da ich sowieso kein grünes bekommen kann.
Der 35er kostet 160€ und der 45er 210€ Steuer.
Für den 35er bezahle ich bei der BBV 46€ Versicherung und wie es mit dem 45er wird muß ich jetzt mal schauen.
Ich werde wohl den Rabatt vom 35er auf den 45 Übertragen und mit dem 35er neu bei 100% anfangen.
Vermutlich wird auch der 35er ein Saisonkennzeichen von Januar-März bekommen, da ich ihn nur in diesem Zeitraum wirklich mal über öffentliche Straßen fahren muß um in den Wal zu kommen mein Holz raus zu ziehen.
Der 45er wird über das ganze Jahr laufen weil auch über das ganze Jahr immer wieder mal Transportfahrten anfallen, und in der Winterzeit benötige ich ihn auch da ich damit den Schnee räumen will, ansonsten könnte er von Januar-März ruhen.
An meinem Einachser habe ich ein schwarzes Nachfolgekennzeichen selber gemalt, und am Zweichser ist noch das alte grüne von dem Vorbesitzer drann. Die Polizei hat mich damit noch nie angehalten. Auch bei dem letzten Spänetransport wurd ich mehrfach von der Polizei überholt, und sie hatten sich nicht darum gekümmert, obwohl an dem Hänger das Kennzeichen bdingt durch Rostansatz fast nicht mehr zu erkennen war. Wichtig ist mir immer das die Beleuchtung, speziell die Blinker funktionieren.
Mit freundlichen MAN-Gruß

Karl-Ernst

Offline FrontMAN

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 547
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #8 am: 31.07.2011, 15:10:15 »
Hallo,

bei den vielen Aussagen zwecks Zulassung von Schlepper und Anhänger, müsste man meinen, das jedes Bundesland bzw.  die Landkreise keine einheitlichen Vorschriften haben. Ich kann nur das wiedergeben, was mir bei der Dekra und der Zulassung gesagt wurde. Ich habe auch ein stillgelegte Landwirtschaft und bin in der BG versichert. Ausserdem bin ich noch Mitglied in einer GbR, die wir gegründet haben zum privaten forstwirtschaftlichen Erwerb von Brennholz. Ich zahle also jährlich Versicherung für die BG und für die Haftpflicht. Vom Finanzamt habe ich Bescheid bekommen, dass der Schlepper steuerfrei ist.

Gruss
Armin
Grüße aus dem Eichsfeld

2N1  1992
4R3  2011
2P1  2015
4R3  2018
2F1  2020

Offline dieselemma

  • > 250 Beiträge
  • ****
  • Beiträge: 290
  • dieselemma
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #9 am: 01.08.2011, 07:15:00 »
hallo
wollte nichts durcheinander bringen :) ich kenne nur diesen weg, und habe es bisher immer so gehört.lasse mich immer wieder belehren.
gruss philipp

Offline Karl-Ernst

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 3045
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #10 am: 01.08.2011, 09:52:44 »
Also bei uns hier in Hessen ist es auf jeden Fall so das auch ein gewisser Umsatz mit der Landwirtschaftlichen Tätigkeit gemacht werden muß. Ich habe sogar mal was davon gehört das geplant wäre grüne Nummernschilder bzw die Steuerbefreiung wieder ab zu erkennen wenn mit dem Land kein Umsatz erwirtschaftet wird. Wer z.B früher eine Nebenerwerbslandwirtschaft hatte und diese aufgegeben hat, aber trotzdem noch sein Land weiterhin besitzt und BG zahlt soll dann die Steuerbefreiung aberkannt bekommen.
Wie schon mal gesagt habe ich von vorn herein mit schwarzem Schild angemeldet, dann kann ich wenigstens alle Arten von Arbeiten erledigen.
Anscheinend sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Mit freundlichen MAN-Gruß

Karl-Ernst

Offline dieselemma

  • > 250 Beiträge
  • ****
  • Beiträge: 290
  • dieselemma
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #11 am: 01.08.2011, 13:10:39 »
hallo karl ernst
darum,ich kennne es auch so wie du.aber so viel unterschied von bundesland zum nächsten kann ich nicht glauben.dann sind wir in nrw  benachteiligt :)

Offline D-Platoon

  • Moderator
  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 718
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #12 am: 01.08.2011, 21:48:55 »
Die Unterschiede sind doch schon nicht ganz zu verachten:
Hier in BW braucht man lediglich einen Hektar Feld, einen Wald oder einen Bienenstand ect. um die grüne Nummer für all seine Trecker zu bekommen.
BG ect. braucht man nicht.

Wenn ich dich (Philipp) richtig verstanden habe, dann könnte ich hinter meinen Traktor mit schwarzer Nummer einen Anhänger mit grünem Nachfolgekennzeichen, wenn ich LoF-Zwecke verfolge?
Wenn ich was anderes mache, dann brauche ich eine "Eigenständige" schwarze und muss dafür dem entsprechend Steuern und Versicherung bezahlen?
Deutz 5506: 52PS, 4 Zylinder, Bj. 72
Porsche Diesel Junior: 14PS, 1 Zyl., Bj. 59
MAN AS 718 A: 18PS, 2 Zyl., Allrad, Bj. 54
BMW R 1200 GS Adventure, 125PS, 2 Zyl. Boxer, Bj. 14
BMW K 1200 GT, 152PS, 4 Zyl., Bj. 08
BMW 320d touring, 150PS, 4 Zyl., Bj. 05

Offline M.A.Ngönntsichjasonstnix

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 607
  • M.A.N B18A BJ 1956
    • Westwärts Country Band
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #13 am: 02.08.2011, 02:39:59 »
Hallo ihr,

die ganze Diskussion hatten wir ja schon einmal.

Es ist wohl so:

Für lof-Zwecke darf man fast alles (= unversicherte Hänger mit Nachfolgekennzeichen mitführen, Leute im Hänger transportieren und vieles mehr)
Dabei ist es ganz egal, ob das Zugfahrzeug eine schwarze oder grüne Nummer hat.

Für Fahrten ohne lof-Zweck müssen Hänger angemeldet und versichert sein, und es ist nicht erlaubt, darauf Leute zu transportieren.

Ein Zugfahrzeug mit grüner Nummer darf ausschließlich zu lof-Zwecken verwendet werden.


Eigentlich ganz einfach.


Gruß aus Tuttlingen

Rainer

« Letzte Änderung: 02.08.2011, 02:58:07 von M.A.Ngönntsichjasonstnix »
Meine Oldtimer:
BMW R50, BJ 1958, 26 PS
BMW R100, BJ 1980, 70 PS
M.A.N B18A, BJ 1956, 18 PS
Fender Mustang, BJ 1966, 6 Saiten

Offline Karl-Ernst

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 3045
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #14 am: 02.08.2011, 21:55:56 »
Ja, aber nur eigentlich ganz einfach.
Ein Lohnunternehmer zieht mit seinem Schlepper den angehängten Häcksler und noch einen Wagen hinten drann, mit grüner Nummer und Nachfolgekennzeichen. Und er darf das so, da er den Schlepper ja nur zu diesem Zweck gekauft hat.
Mit dem Häcksler schreddert er gefällte Bäumer Zwecks Entsorgung bzw Stammholz für ein Pelletwerk.
Das ist eindeutig eine Gewerbliche Tätigkeit.
Also ist das doch nicht so einfach.
Mit freundlichen MAN-Gruß

Karl-Ernst

Offline M.A.Ngönntsichjasonstnix

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 607
  • M.A.N B18A BJ 1956
    • Westwärts Country Band
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #15 am: 03.08.2011, 00:29:31 »
Hallo Karl-Ernst,

um Lohnunternehmer geht es je eigentlich nicht in diesem Beitrag. Und wenn der Stammholz schreddert, ist das ja in meinen Augen auch ein forstwirtschaftlicher Einsatz.

Und ein Holzrücker, der das für Geld macht, führt ja auch ein Gewerbe aus.

Und ein ganz normaler Landwirt wohl ebenfalls, da das ja sein Beruf ist.

Aber du hast schon recht: Irgendwelche rechtlichen Stolpersteine liegen, insbesondere in Deutschland, überall herum ...

Gruß

Rainer
« Letzte Änderung: 03.08.2011, 00:44:56 von M.A.Ngönntsichjasonstnix »
Meine Oldtimer:
BMW R50, BJ 1958, 26 PS
BMW R100, BJ 1980, 70 PS
M.A.N B18A, BJ 1956, 18 PS
Fender Mustang, BJ 1966, 6 Saiten

Offline MF 273 A

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 785
    • andis oldtimer
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #16 am: 03.08.2011, 07:26:38 »
bei uns gibt es das grün-H kennzeichen noch....."besuch von brauchtumsveranstaltungen".... da braucht man auch keine steuer bezahlen.
Mit M.A.N-Gruß     M.A.N ...mehrErnten                                     Man fährt gut mit M.A.N
M.A.N-Schlepper...weil sie gut sind!

Offline Jochen S.

  • > 100 Beiträge
  • ***
  • Beiträge: 177
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #17 am: 03.08.2011, 08:11:06 »
Hi,
kleine Anmerkung noch. Bei mir hat es für die grüne Nr. ausgereicht, wenn man "Selbstwerber" für sein privates Brennholz ist. Ich hatte beim Finanzamt angerufen und die Situation erklärt. Dann hat mir die Dame den Antrag geschickt und mitgeteilt, ich soll Selbstwerber Holz drauf schreiben. Also war dann kein Problem; Land brauchte ich nicht und Wald auch nicht.

Betreffend Führerschein hängt das an der Schleppergeschwindigkeit. Auszug aus Wikipedia

"In Deutschland ist zum Führen eines Traktors eine Fahrerlaubnis der Klasse L (mit 16 Jahren oder mit Sonderantrag mit 15) (früher Klasse 5) erforderlich. Ohne Anhänger darf man Maschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 32 km/h fahren. Die Mitführung eines zulassungsfreien Anhänger (25 km/h; grünes Wiederholkennzeichen) ist erlaubt. Zum Führen eines schnelleren Traktors ist Klasse T (wenn nicht vorhanden, dann in Abhängigkeit vom zGG entweder B, C1 oder C, bei Anhängerbetrieb mit „E“), erforderlich. Ab 16 Jahren bis 18 Jahren ist maximal 40 km/h erlaubt. Ab 18 Jahren kann der Landwirt dann Traktoren bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren. Fährt der Traktor schneller als 32 km/h und wird er zu einem nicht landwirtschaftlichen Zweck benutzt, so ist ein Führerschein der Klasse C (bei Betrieb ohne Anhänger) bzw. CE (mit Anhänger) erforderlich."

Also bis 32 km/h alles unproblematisch, auch mit Anhänger, so hatte ich das auch noch im Kopf. Früher lief halt kein Schlepper schneller. Somit alter Führerscheinklasse 3, bzw. neu: B und mit Hänger BE (bis 32 km/h).

Nun ist Wikipedia auch nicht immer eine zuverlässige Quelle, also am besten mal eine Fahrschule fragen :-))

Grüße
Jochen
Grüße an alle Trakorenfreunde
McCormick 217S

Offline M-verfahren

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 2349
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #18 am: 03.08.2011, 08:56:05 »
Moin , nun was soll ich Euch als Fahrlehrer sagen ? ..... am besten das auch wir permanent nachlesen was nun wie erlaubt ist , grad in der LOF gibt es immer wieder jede Mange Fragen. War es vor der Reform recht einfach zu sagen , ein Trecker bis 32 km/h mit zwei zulassungsfreien max.8 to. GG Auflaufgebremst ist dann erlaubt wenn der Fahrer max. 25 km/h fährt , muss man heut schon zweimal nachsehen ob alles so passt ..............denn nun steht nichts mehr von Gewichten und Bremsart im Gesetz.
Und das kann ab uns an zu Schwierigkeiten führen. Alles in allem ein sehr sehr komplexes Thema in der uns die EU keinen Gefallen getan hat und mit Logik hat das nun garnichts zu tun .............vergleicht man den T mit dem B Führerschein ...
Gruß Jürgen

M.A.N 4R3,B18A,U406,XTZ 1200

Offline M.A.Ngönntsichjasonstnix

  • > 500 Beiträge
  • *****
  • Beiträge: 607
  • M.A.N B18A BJ 1956
    • Westwärts Country Band
    •  
Re: Zulassung: grün, schwarz, rot (07), schwarz (H)
« Antwort #19 am: 11.08.2011, 19:45:13 »
Hallo ihr,

in der neuen Oldtimer-Traktor gibt es wieder einen ausführlichen Artikel um den lof-Komplex.

Neu war mir (und den Redakteuren auch), dass, wie Jürgen lef. schon mal gesagt hat, Holzholen zum Eigenverbrauch nicht als lof zählt.

lof heißt laut §3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes u.a. , der Einsatz darf aussschließlich  in einem oder für einen lof-Betrieb durchgeführt werden. (...) Die Farbe des Kennzeichens des Zugfahrzeugs ist dabei, wie vor einiger Zeit schon gesagt wurde, egal.

Es gibt aber noch einen Haufen Details in dem Artikel, die ich hier nicht alle aufzählen will.

Unter http://www.kev-download.de/lof_25-3-2011_kev.pdf gibt es einen interessanten Ratgeber rund um das Thema lof, Führerscheine, Anhänger etc. als PDF zum Download.

Schaut auch da mal rein!

Gruß aus Tuttlingen

Rainer


Meine Oldtimer:
BMW R50, BJ 1958, 26 PS
BMW R100, BJ 1980, 70 PS
M.A.N B18A, BJ 1956, 18 PS
Fender Mustang, BJ 1966, 6 Saiten