Dann hatte mein Kollege also doch nicht so ganz unrecht.
Also wenn ich jetzt zum TÜV gehe, dann wird er es höchstwahrscheinlich nicht bemängeln, dass da kein Überrollbügel dran ist.
Er stellt mir ein Gutachten aus welches besagt, dass alles in Ordnung ist. Ich gehe aufs Landratsamt und lasse den Schlepper zu, rein theoretisch kann ich ihn nun ja auch auf ein grünes Kennzeichen zulassen, kontrolliert jetzt ja niemand mehr ob ein Überrollbügel dran ist oder nicht. Wie gesagt, REIN THEORETISCH, wäre dann natürlich nicht so ganz legal.
Oder? Mein Gedankengang ist doch richtig?
P.S. weiss jemand was der 2f1 an Steuern mit einem schwarzen Kennzeichen kostet?
Grüße Dominik