Hallo Zusammen,
da sich das Thema zu einer Diskussion entwickelt hat, möchte ich auch noch was zur Aufklärung beitragen.
Ich meine das ein Fahrzeug nicht zwingend einen original zustand haben muss, um als Oldtimer zu gelten, aber der Umbau muss auch die 30 Jahre haben und die Teile dürfen auch nur aus dieser Zeit sein.
Desweiteren traue ich dem Besitzer zu, sein tun zu verantworten, wenn es auch nicht nach den Regel der Obrigkeit ist.
@Marc,
" Ich würde mich das nicht trauen. Die 07 ist mir heilig."
Wie langweilig muss Dein leben sein?
Auch frage ich mich, wo Du aus meinen Schreiben lesen kannst, das die Motorbremse eine elektrische Voreilung am Anhänger aktiviert?
Zur Motorbremse wird am Anhänger ein leichtes Bremsen, elektrisch angesteuert, was die Motorbremse unterstützt.
Von einem Verbot, habe ich auch schon gehört, würde es aber nicht befolgen und weiter nutzen.
@Martin,
wenn Du die Bilder genauer betrachtest, kannst Du erkennen, das die Abgasklappe auf dem Krümmer sitzt. (der Kessel im Vordergrund ist ein Luftkessel und kein Auspufftopf)
@Carsten,
Da der Anhänger nur leicht mitbremst, ist auch ein längeres nutzen möglich, aber dabei darf nicht noch mitgebremst werden, so das die Bremsen heiß gebremst werden und durch die Motorbremse nicht abkühlen können.
Gruß Demian