Hallo lukas,
Eindeutig NEIN, außerhald des baugrundstück darfst du grundsätzlich nicht bauen, auch kein "kleingebäude unter 15m²". (siehe bundesbaugesetz)
Eine ausnahmegenehmigung gäbe es evtl. (wie alex angedeutet hat) als offenen unterstand, wenn du ein landwirtschaftlicher betrieb bist.